Gemeinderatsprotokoll vom 9. Dezember 1932

- 89 - Obersten Rechnungshofes auch in dieser Hinsicht eine rigorosere Handhabung der gesetsslichen Bestimmungen platzgreifen musste, dasB die Vorsohreibung dem Gesetze entspricht und dass es dem Gemeindsrate vorbehalten bleibt, eine Ermäasigung eintreten zu lassen. G.R.Michael Sieberer betont, dass die VorSchreibung bidaer nicht S 30.- sondern S 35.- betrug und dass durch den gestellten Antrag weitgehendst den wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei Rechnung getragen sei* Die hierauf erfolgte Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme der Anträjge zu den Punkten 13,15,16,17 und 18. Der Antrag zu Pmkt 14 wird gegen zwei Stimmen angenommen. Bau- und VerwaltunKsauBschuss. Referent Stadtrat Leopold Sohlessgangl; Punkt 19.) Gschaider Gustav.Bau&aohe.Bestätigung des Beschlusses des Bau- und Verwaltungsaussohusses. ZI.5556/33 Der Referent gibt bekannt, dass sich der Bau- und Ver waltungsausschuss in seiner Sitzung vom 13.Juli 1932 mit einem Ansuchen des Gustav Gschaider nach Erweiterung und Einplankung des Gartens zum Hause in Steyr,Schlüsselhofgasse 17 (Taborweg) zu befassen hatte und zu dem Beschlüsse gekommen ist, das Gesuch mit Rücksicht auf die Verweigerung des Verkaufes öffentlichen Grundes, abzuweisen. Er ersucht daher um nachträgliche Bestätigung dieses Beschlusses durch den Gemeinderat. Der Referentenantrag wird debattelos und einstimmig angenommen. Punkt 30.) Gschaider Gustav.Grundabtretung.Bestätigung des Beschlusses des Bau- und Verwaltungsaussohusses. ZI.3557/33 Der Referent beantragt gleich dem vorhergehenden Falle, den Beschluss des Bau- und Verwaltungsaussohusses vom IB.Jtlli 1933, wonach der Grundankauf abgelehnt wurde, durch die Bestätigung des Gemeinderates die Zustimmung zu erteilen. Einstimmig angenommen.

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