Gemeinderatsprotokoll vom 11. April 1932

abgebaut, entsprechend der Tendenz: Gleichstellung der besoldungsrechtlichen Verhältnisse mit den Bundesangestellten. Nunmehr zwingen uns die finanziellen Verhältnisse, über die ich in einer besonderen Sitzung des Gemeinderates vermutlich noch in diesem Monate besonders Bericht erstatten werde, eine neuerliche Aenderung der Dienstordnung bezw. eine weitere Kürzung der Bezüge vorzunehmen. Bevor ich auf die Neuänderung zu sprechen komme, möchte ich folgendes vorausschicken: Wir haben bei der seinerzeitigen Regelung den Angestellten zwei Bienien gegeben, weil sie auf erworbene Rechte verzichtet haben. Ausserdem wurde ein Stillhaltejahr eingeführt, so dass es sich eigentlich nur um Gewährung von 1 ½ Bienien handelte. Dieser Beschluss hat in der Oeffentlichkeit unliebsame Aufnahme gefunden. Es wurde behauptet, dass damit die Bestimmungen des Budgetsanierungsgesetzes umgangen worden seien. Dies ist aber vollkommen unrichtig. Die Gewährung der zwei Bienien hatte mit dem Bundesgesetz gar nichts zu tun, sie ist nur zufälligerweise zeitlich mit diesem Gesetz zusammengefallen. Ich muss auch der wiederholt in den Tagesblättern erschienenen Nachricht, dass die Gemeindeangestellten der Stadt Steyr wesentlich günstiger gestellt seien wie die Bundesangestellten, mit allem Nachdruck entgegentreten. Ich halte es unter meiner Würde, auf jene Behauptung einzugehen, die erst jüngst in einer Wiener Zeitung gestanden ist, dass wir nämlich unsere Angestellten förmlich mit Geld überschüttet hätten. Durch die dem Gemeinderate zur Beschlussfassung vorliegende Aenderung der Dienstordnung sollen alle besoldungsrechtlichen Vorteile, so geringfügig sie heute schon an sich sind, aus der Welt geschafft werden. Die Vorlage sieht zunächst die Verlängerung der Dienstzeit im Sinne der bundesgesetzlichen Bestimmung vor.

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