Gemeinderatsprotokoll vom 11. April 1932

Im Falle der Auflösung des Mietverhältnisses behält sich die Stadtgemeinde Steyr vor, die Wiederherstellung des derzeitigen Zustandes des Mietobjektes zu verlangen. VI. Die Kosten und Gebühren aller Art dieses Vertrages trägt die Mieterin allein. G.R. Urban Josef lehnt namens seiner Fraktion den Mietvertrag ab. Der Antrag wird mit 2 Gegenstimmen angenommen. Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger übernimmt den Vorsitz. Referent Bürgermeister Sichlrader: Punkt 6.) Erhöhung des Kontokorrentkredites bei der Sparkasse. Zl. 618/32 Der Referent begründet die Erhöhung des Kontokorrentkredites, bringt ferners zur Kenntnis, dass das Höchstausmass schon früher S 50.000.- betragen hat und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Erhöhung des bestehenden Konto-Korrentkredites per S 33.000.- bei der Sparkasse in Steyr auf S 50.000.- (fünfzigtausend Schilling). Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Aenderung der Dienstordnung. Der Referent führt folgendes aus: Die letzte Bezugsregelung bezw. Aenderung der Dienstordnung der Magistratsangestellten erfolgte am 30.Oktober 1931. Wir haben damals die Bestimmung des Budgetsanierungsgesetzes im Einvernehmen mit den Angestellten zur vollen Auswirkung gelangen lassen, obwohl das Gesetz eine solche obligatorisch nicht vorsieht. Die Angestellten haben das Verständnis für unsere Lage aufgebracht und freiwillig beträchtliche Kürzungen auf sich genommen. Wir haben in der gleichen Gemeinderatssitzung die Dienstordnung abgeändert. Es wurde eine Reihe bestehender Begünstigungen

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