krafttreten des Punktes C des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. April 1932, Zl. 60/Präs. um weitere 10 % gekürzt. Gegen eine Stimme angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: Punkt 12. Baurekurse. Zl. 518/32 und 7470/31 Staffl Josef und Holub Johann, Uebertretung der Bauordnung, Berufung. Den Berufungen der Vorgenannten wird mit Rücksicht auf den sichergestellten Tatbestand keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 13.) "Rotes Kreuz", Subvention. Zl. 1178/32 Der Gemeinderat genehmige die Uebernahme der Teilnehmergebühr des Gesellschaftstelephons aus Gemeindemitteln nachträglich für die Jahre 1926 bis 1932. Gleichzeitig wird die Tragung dieser Kosten bis auf weiteres aus Gemeindemitteln bewilligt. Einstimmig angenommen. Punkt 14.) Regelung der Standplatzgebühren. 21.1425/32 In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Juli 1928, Zl. 8043 wird der Stadtrat ermächtigt, Ermässigungen der festgesetzten Standplatzgebühren für das Platzfuhrwerksgewerbe bis zu 50 % zu bewilligen. Einstimmig angenommen. Punkt 15.) Regelung der Subventionen. Zl. 1127/32 Der Gemeinderat ermächtige gemäss § 48, Punkt 14 des Gemeindestatutes den Stadtrat, Eeiträge für WohltätigkeitsBildungs- und andere Zwecke bis zum Ausmasse von S 100.- pro jahr zu bewilligen. Gemeinderat Josef Urban fragt an, wer eigentlich Subventionen bekommt.
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