Gemeinderatsmehrheit den Unternehmer machen musste, ist Schicksalssache. Man muss aber dabei bedenken, dass eine Gemeindevertretung nicht nur die Interessen ihrer Angestellten wahren kann, sondern auch dem Steuerzahler Rechnung tragen muss. Im übrigen ist durch die Dienstordnungsänderung der langgehegten Forderung der Regierung entsprochen. Bezüglich der Vorwürfe des G.R.Steiner gegen Magistratsdirektor Dr-Häuslmayr stellt Bürgermeister Sichlrader folgendes fest: Man kann es dem Magistratsdirektor als Mitglied einer Gewerkschaft nicht verwehren in einer Angestelltenversammlung seine Ansichten kundzutun. Es wird sich aber auch keineinziger Angestellter einem Diktat unterworfen haben. Jeder ist sich bei der vorgenommenen Abstimmung seines Schrittes voll bewusst gewesen, davon ist er vollkommen überzeugt. Wollen wir aber nun hoffen, so schliesst Bürgermeister Sichlrader seine Ausführungen, dass uns kein weiteres Schicksal zwingt, einen neuerlichen Eingriff in die Rechte der Angestellten zu machen. Die Hoffnung nach Hilfe von Bund und Land ist trotz allen Opfern, die bisher gebracht wurden, aber sehr gering und es wird bei dem Sprichworte bleiben: "Hilf Dir selbst, dann ist Dir geholfen." Der Antrag wird hierauf mit 2 Gegenstimmen der Kommunisten angenommen. Der Antrag des G.R.Dr. Peyrer-Angermann wird der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt. Punkt 8.) Reisegebührenvorschriften-Aenderung. Der Referent bringt folgenden Antrag zur Verlesung: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Antrag der Personalkommission vom 8.April 1932 betreffend die Regelung der Bestimmungen über die Reisegebühren wird die Zustimmung erteilt. Diese Bestimmungen haben zu lauten:
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