dauernden Ruhestand getreten wäre (und nach Artikel III behandelt worden wäre). Gemeinderat Hans Steiner (nat.soz.) wendet sich dagegen, dass eine allgemeine Kürzung der Beamtengehälter durch die Dienstordnungsänderung platzgreift um den sogenannten Parteibuchbeamten die Durchrechnung ihrer Bezüge zu ersparen. Er bemängelt, dass dem Magistratsdirektor Dr. Häuslmayr der Dank ausgesprochen wird und meint, dass dieser durch seine Anwesenheit bei der Gewerkschaftsversammlung und durch seine Rede die Angestellten und damit das Abstimmungsergebnis beeinflusst habe. Redner schliesst sich wohl der Anregung an, dass endlich mit den Kürzungen Schluss gemacht wird, erforderlichen Falles aber in Hinkunft auf die Gehälter der Parteibuchbeamten zu greifen. Bürgermeister Sichlrader führt in seinem Schlussworte aus, dass der Antrag des G.R. Dr. Peyrer-Angermann der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt werden wird, dass er sich aber der Erkenntnis nicht verschliesse, dass ein Stichtag umsomehr notwendig erscheint, da ja auch jede Sonderbegünstigung ein Ende haben muss und nicht ins Unendliche gehen kann. Was die Aeusserungen des G.R.Hans Steiner wegen der Parteibuchbeamten betrifft, so ist es nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Beim Magistrate befinden sich nach Wissen des Referenten nur Angestellte, die ihre Kraft in den Dienst der Gemeinde stellen und nach ihren Können und Leistungen gewertet werden. Ich habe, so führt Bürgermeister Sichlrader aus, die Angestelltenfragen gut durchgenommen, konnte aber keine Parteibuchbeamte finden; es bleibt lediglich der nationalsozialistischen Partei vorbehalten, eine solche Gruppe von Angestellten in der Gemeinde Steyr festzustellen. Dass die Angestellten nicht freudigen Herzens der Verschlechterung ihrer Dienstordnung zustimmten, ist begreiflich. Ein schlechtes Zeichen wäre es aber für eine Organisation, wenn diese ohne jeden Widerstand der Forderung des Dienstgebers entsprochen hätte. Dass aber hiebei die
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