dass diese Bezugsregelung für die Stadtgemeinde Steyr eine Sanierung bedeutet. Die christlichsoziale Fraktion schliesst sich auch der Meinung an, dass dies das letzte grosse Opfer ist, das von Seite des Dienstgebers von seinen Angestellten begehrt wurde. Ob jedoch alles ausbezahlt werden kann und nichts schuldig geblieben werden muss, ist eine Frage der Zeit. Der Dienstgeber war, nach Ansicht des Redners, anlässlich der Verhandlungen wirklich nicht zimperlich und beweist dies der Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Angestellten. Redner verweist schliess lich noch darauf, dass keine politischen Motive der Dienstordnungsänderung zugrunde lagen, dass vielmehr der Not gehorchend, diese Regelung durchgeführt werden müsste. Er ersucht auch die Gemeinderatsmitglieder in der Oeffentlichkeit aufklärend zu wirken. Redner ist sich auch bewusst, dass Gehaltsreduzierungen dazu angetan sind, die Konsumkraft herunterzudrücken und schliesst mit der Erklärung, dass seine Fraktion für den Referentenantrag stimmen werde. Gemeinderat Josef Urban spricht sich gegen die Ersparung auf Konto der Angestellten aus und verweist auf die Verringerung der Konsumkraft. Seine Fraktion lehnt den Referentenantrag ab. G.R. Dr. Peyrer-Angermann bemerkt, dass er der Rede des sozialdemokr. Sp rechers nichts hinzuzufügen hat, dass er sich aber in der Kürze der verfügbaren Zeit nicht vollinhaltlich über die Auswirkungen dieser D.O.Aenderung klar werden kann. Er ist schliesslich für die Beseitigung der Härte bei Neupensionierungen und stellt folgenden Antrag, der der geschäftsordnungsmässigen Behandlung durch den Stadtrat zugeführt werden soll: Dieser Antrag lautet: Bei kommenden Pensionierungen ist nach Tunlichkeit und Massgabe der finanziellen Mittel jene Härte zu beseitigen, dass ein künftighin pensionierter Angestellter nicht schlechter gestellt ist, als wenn er vor dem 1. April 1932 bereits in den
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