Gemeinderatsprotokoll vom 11. April 1932

Niederschrift über die 7.ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Montag, den 11. April 1932. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Dedic: 2.) "Geste", Verwendung des Reingewinnes vom Jahre 1930. Referent Stadtrat Leopold Schlossgangl: 3.) Freiwillige Feuerwehr, Darlehen. Referent Stadtrat Dr.Rudolf Schneeweiss: 4.) Grundverkauf an Robert Mack und Hans Thurner. 5.) Altkatholische Kirchengemeinde, Mietvertrag. Referent Bürgermeister Sichlrader: 6.) Erhöhung des Kontokorrentkredites bei der Sparkasse Steyr. 7.) Aenderung der Dienstordnung. 8.) Reisegebührenvorschriften-Aenderung. 9.) Uebergabe des Arbeitsamtes an die Industrielle Bezirkskommission Referent Bürgermeister-Stellv.Azwanger: 10.) Aenderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Referent Stadtrat August Dressl: 11.) Kürzung der Bezüge der gewählten Funktionäre. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: 12.) Baurekurse. 13.) "Rotes Kreuz", Subvention. 11.) Regelung der Standplatzgebühren. 15.) Regelung der Subventionen. 16.) Staffelung des Verzögerungszuschlages. Referent G.R. Michael Sieberer: 17.) Abgabenrekurs. 18.) Neubestellung des Einigungsamtes.

Referent Gemeinderat Franz Tribrunner: 19.) Novellierung der Bestimmungen über die Landeszweckabgabe. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 20.) Abgabenrekurs. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Sichlrader, die Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger und Rudolf Marktschläger, die Stadträte: Dedic Karl, Dressl August, Klement Karl, Knabl Ferdinand, Roithner Hans, Schlossgangl Leopold, Dr. Rudolf Schneeweiss, Die Gemeinderäte: Berger Rudolf, Peyrer-Angermann Dr. Sieberer Michael Breitler Leopold Dr. Schickl Friedrich Schöner Johann Chalupka Elise Daspelgruber Josef Schrangl Franz Grafleitner Josef Schwitzer Erna Urban Josef Steiner Florian Hamberger Josef Steiner. Johann Hofmann Rudolf Tribrunner Franz Kirchberger Josef Voglsam Josef Egger Johann Weindl Anton. Leitzinger Karl Vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr. Ferdinand Häuslmayr, als Schriftführer: Oberkommissär Hans Sichlrader.

Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Sichlrader eröffnet um 20 Uhr 20 Min. die Sitzung, konstatiert die Beschlussfähigkeit und gibt bekannt, dass die Gemeinderäte August Firbas, Alois Huemer, Johann Pfaff und Hans Witzany als entschuldigt zu gelten haben. Zu Niederschriftsprüfer werden die Gemeinderäte Friedrich Schickl und Michael Sieberer Bestimmt. Punkt 2 der Tagesordnung wird abgesetzt. Sodann wird in die Tagesordnung eingegangen. Punkt 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Zl. 2322/32 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass sich im Einlauf ein Schriftstück der sozialdemokratischen Bezirksorganisation Steyrs befindet, worin angeregt wird, den Fürsorgebezirk XVI mit Rücksicht auf die grosse Ausdehnung dieses Bezirkes zu teilen. Der Vorsitzende schlägt vor, dieses Schriftstück der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zuzuführen. Da sich kein Widerspruch erhebt, wird das bezogene Schreiben der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt. Ferners befindet sich im Einlauf ein Dankschreiben des Feuerbestattungsvereines "Die Flamme" bezüglich Grundüberlassung zu Friedhofszwecken. Dieses Dankschreiben wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. Weiters teilt der Vorsitzende noch mit, dass die mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.Dezember 1931 in die Wege geleiteten Sanierungsmassnahmen wohl von der Gemeinde zum Teile erfüllt sind, dass aber von Seiten des Bundes und des Landes auf die Sanierungsvorschläge nach nicht eingegangen wurde. Da aber heute ein abschliessender Bericht noch nicht vorgelegt werden kann, so wird demnächst wieder eine Gemeinderatssitzung einberufen werden, die sich dann mit den finanziellen Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen befassen wird.

Bezüglich der Vorfälle in der Steyr-Sparkasse wird in der nächsten Gemeinderatssitzung Bericht erstattet. Stadtrat. Referent Stadtrat Leopold Schlossgangl: Punkt 3.) Freiwillige Feuerwehr, Darlehen. Zl.775/32 Der Referent bringt die Vorgeschichte dieser DarlehensAngelegenheit zur Kenntnis und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschliesse die Uebernahme der Verzinsung und Tilgung des von der städtischen Feuerwehr bei der Sparkasse in Steyr aufgenommenen Darlehens im Betrage von § 8.000.- (achttausend Schilling) unter der Voraussetzung, dass dieses Darlehen von der Sparkasse in ein langfristiges (26 Jahre) Darlehen verwandelt wird. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 4.) Grundverkauf an Robert Mack und H ans Thurner. Zl.4120/31 Der Referent begründet diesen Grundverkauf und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Abtrennung eines Teiles der öffentlichen Grundparzelle 1383 (Taborweg) im Gesamtausmasse von 38 m2 und den Verkauf dieses Grundteiles an: 1.) Robert Mack im Ausmasse von 17 m2 zum Preise von S 1.- pro m2 S 17.- 2.) Hans Thurner im Ausmasse von 21 m2 zum Preise von S 1.- pro m2 S 21.- Die Kosten der Kaufverträge und der grundbücherlichen Durchführung sowie aller anderen Gebühren haben die Käufer zu tragen. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Altkatholische Kirchengemeinde, Mietvertrag. Der Referent erläutert den Mietvertrag und stellt sonach folgenden Antrag: Zl.1690/32 Der Gemeinderat genehmige nachstehenden Mietvertrag:

Die Stadtgemeinde Steyr vermietet der altkatholischen Kirchengemeinde in Linz für kulturelle Zwecke das ehemalige Feuerwehrdepot Eisenstrasse Nr. 3 vom 15. April 1932 angefangen auf die Dauer von 50 Jahren, somit bis 15.April 1982 (eintausendneunhundertzweiundachtzig). II. Der Mietzins beträgt jährlich § 20.- (zwanzig) in Gold und ist ganzjährlich im vorhinein bis längstens 15. Jänner jeden Jahres zu bezahlen. Ausserdem ist die Mieterin verpflichtet, für die bauliche Erhaltung des Mietobjektes auf eigene Kosten zu sorgen und alle auf dem Mietobjekte lastenden Steuern aller Art einschliesslich Wasserzins, Kehrichtabfuhr, Kanaltaxe, Versicherungsprämien u. dgl. aus Eigenem zu tragen, wobei über die Notwendigkeit der baulichen Erhaltungsarbeiten das Stadtbauamt Steyr entscheidet. Bei etwaigen Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht endgiltig, das aus je einem Vertreter der Mieter und der Vermieterin besteht, die ihrerseits einen gemeinsamen Obmann wählen. III. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Haftung für den Bauzustand des Mietobjektes. IV. Jede bauliche Aenderung des Mietobjektes ist an die Genehmigung der Vermieterin gebunden. Weitervermietung ist unzulässig. Sollte die Mieterin einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen zuwiderhandeln und trotz Aufforderung und Festsetzung einer Nachfrist, die wenigstens einen Monat betragen muss, nicht Abhilfe schaffen, hat die Vermieterin das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirksamkeit für aufgelöst zu erklären. Die Vermieterin kann den Vertrag vierteljährlich dann kündigen, wenn sie das Objekt aus Gründen des öffentlichen Interesses für eigene Zwecke notwendig braucht.

Im Falle der Auflösung des Mietverhältnisses behält sich die Stadtgemeinde Steyr vor, die Wiederherstellung des derzeitigen Zustandes des Mietobjektes zu verlangen. VI. Die Kosten und Gebühren aller Art dieses Vertrages trägt die Mieterin allein. G.R. Urban Josef lehnt namens seiner Fraktion den Mietvertrag ab. Der Antrag wird mit 2 Gegenstimmen angenommen. Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger übernimmt den Vorsitz. Referent Bürgermeister Sichlrader: Punkt 6.) Erhöhung des Kontokorrentkredites bei der Sparkasse. Zl. 618/32 Der Referent begründet die Erhöhung des Kontokorrentkredites, bringt ferners zur Kenntnis, dass das Höchstausmass schon früher S 50.000.- betragen hat und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Erhöhung des bestehenden Konto-Korrentkredites per S 33.000.- bei der Sparkasse in Steyr auf S 50.000.- (fünfzigtausend Schilling). Einstimmig angenommen. Punkt 7.) Aenderung der Dienstordnung. Der Referent führt folgendes aus: Die letzte Bezugsregelung bezw. Aenderung der Dienstordnung der Magistratsangestellten erfolgte am 30.Oktober 1931. Wir haben damals die Bestimmung des Budgetsanierungsgesetzes im Einvernehmen mit den Angestellten zur vollen Auswirkung gelangen lassen, obwohl das Gesetz eine solche obligatorisch nicht vorsieht. Die Angestellten haben das Verständnis für unsere Lage aufgebracht und freiwillig beträchtliche Kürzungen auf sich genommen. Wir haben in der gleichen Gemeinderatssitzung die Dienstordnung abgeändert. Es wurde eine Reihe bestehender Begünstigungen

abgebaut, entsprechend der Tendenz: Gleichstellung der besoldungsrechtlichen Verhältnisse mit den Bundesangestellten. Nunmehr zwingen uns die finanziellen Verhältnisse, über die ich in einer besonderen Sitzung des Gemeinderates vermutlich noch in diesem Monate besonders Bericht erstatten werde, eine neuerliche Aenderung der Dienstordnung bezw. eine weitere Kürzung der Bezüge vorzunehmen. Bevor ich auf die Neuänderung zu sprechen komme, möchte ich folgendes vorausschicken: Wir haben bei der seinerzeitigen Regelung den Angestellten zwei Bienien gegeben, weil sie auf erworbene Rechte verzichtet haben. Ausserdem wurde ein Stillhaltejahr eingeführt, so dass es sich eigentlich nur um Gewährung von 1 ½ Bienien handelte. Dieser Beschluss hat in der Oeffentlichkeit unliebsame Aufnahme gefunden. Es wurde behauptet, dass damit die Bestimmungen des Budgetsanierungsgesetzes umgangen worden seien. Dies ist aber vollkommen unrichtig. Die Gewährung der zwei Bienien hatte mit dem Bundesgesetz gar nichts zu tun, sie ist nur zufälligerweise zeitlich mit diesem Gesetz zusammengefallen. Ich muss auch der wiederholt in den Tagesblättern erschienenen Nachricht, dass die Gemeindeangestellten der Stadt Steyr wesentlich günstiger gestellt seien wie die Bundesangestellten, mit allem Nachdruck entgegentreten. Ich halte es unter meiner Würde, auf jene Behauptung einzugehen, die erst jüngst in einer Wiener Zeitung gestanden ist, dass wir nämlich unsere Angestellten förmlich mit Geld überschüttet hätten. Durch die dem Gemeinderate zur Beschlussfassung vorliegende Aenderung der Dienstordnung sollen alle besoldungsrechtlichen Vorteile, so geringfügig sie heute schon an sich sind, aus der Welt geschafft werden. Die Vorlage sieht zunächst die Verlängerung der Dienstzeit im Sinne der bundesgesetzlichen Bestimmung vor.

In dieser Hinsicht werden erworbene Rechte der Angestellten bedingungslos aufgegeben, da die seinerzeit gewährten Bienien, die eben ein teilweises Entgelt für diese Rechte waren, wieder abgebaut werden, sodass eine Rückreihung aller Angestellten stattfindet. Was die Verlängerung der Dienstzeit anlangt, so möchte ich noch folgendes feststellen: Diese Regelung shheint mir nicht ganz unbedenklich zu sein, wenn man sich das Schicksal der jungen Menschen vor Augen hält, denen dadurch wieder die Eintrittsmöglichkeit in den öffentlichen Dienst um Jahre hinaus gesperrt wird. Aber die Tendenz der Angleichung an das Bundesgesetz zwingt uns du dieser Annahme. Die früher mit 100 %, auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 1931 mit 90 % festgelegte Bemessungsgrundlage wird nunmehr auf die staatliche Höhe von 78.3:% herabgesetzt, ohne dass den Angestellten ein Aequivalent geboten wird, also auch hier bedingungsloses Aufgeben erworbener Rechte. Das sind die zwei wichtigen Aenderungen. Dazu kommen noch geringfügige Abänderungen hinsichtlich des Anspruches bei Auflösung des Dienstverhältnisses in besonderen Fällen, bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses, die ebenfalls im Sinne der Bundesgesetze ihre Regelung finden. Ein scheinbarer Unterschied zwischen den Bezügen der Bundesangestellten und der Magistratsangestellten besteht jetzt nur mehr bei den Neupensionisten, bei denen sich die Herabsetzung der Pension nur um 10 % auswirken soll, was seine Erklärung darin findet, dass die Neupensionisten mit Rücksicht auf die seinerzeitige 100 %ige Bemessungsgrundlage an sich schon niederer gereiht wurden, sodass eine Herabsetzung auf 78.3 % eine Ueberreihung bedingen würde. Auch alle Nebengebühren haben wir im Sinne der bundesgesetzlichen Bestimmungen gekürzt. Was die finanziellen Auswirkungen der Aenderungen anlangt, so ist folgendes zu sagen:

Die Auswirkung der Budgetsanierung und der Dienstordnungsänderung des Jahres 1931 ergibt ein Ersparnis von zusammen rund S. 61.000.- pro Jahr. Die Ersparung auf Grund der nunmehrigen Aenderungen ergeben den weiteren Betrag von rund S 43.000.- sodass also im ganzen in Hinkunft pro Jahr der Betrag von S 104.000.- erspart werden. Es ist also festzustellen, dass die Angestellten ein wirklich grosses Opfer gebracht haben, ganz abgesehen davon, dass sie wohlerworbene Rechte bedingungslos aufgegeben haben und ihnen vielleicht schon in der nächsten Zeit auf Grund der Automatik eine neuerliche Kürzung, bevorstehen wird. Es ist daher selbstverständlich, dass die Gemeinde - von bundesgesetzlichen Aenderungen abgesehen - nunmehr mit Bezugskürzungen endgiltig Schluss machen muss und dass ein Herabgehen unter das Niveau der Bundesangestellten nicht mehr vertreten werden kann, wobei festzustellen ist, dass heute unsere Angestellten gewisse Privilegien wie z.B. die Fahrpreisermässigung der Bundesangestellten nicht haben, sodass sie eigentlich heute ungünstiger dastehen wie die Bundesangestellten. Ich muss in diesem Zusammenhange den Angestellten den besonderen Dank und die Anerkennung aussprechen, dass sie ein so grosses Verständnis für die Lage der Stadt aufgebracht haben und so jeden Vorwurf aus der Welt geschafft haben, dass sie überdotiert seien. Zum Schlusse stelle ich noch ausdrücklich fest, dass wir wirklich nicht leichten Herzens an diese Neuregelung herangegangen sind, dass sie uns kraft der Verhältnisse aufgezwungen worden ist. Der Referent stellt sodann folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Abänderung der Dienstordnung bezw. des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.Oktober 1931,

Zl. 142/Präs. im Sinne des Amtsantrages wie folgt: A. nachstehende Aenderung der Dienstordnung bezw. des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Oktober 1931, Zl.142/Präs. Art.I. Der letzte Absatz des § 16 D.O. in der Fassung des Art. I des zitierten Gemeinderatsbeschlusses hat zu lauten: Für die Anrechnung der während des Weltkrieges zugebrachten öffentlichen Zivil- oder Militärdienstzeit gelten die bundesgesetzlichen Bestimmungen. Art.II. Der § 44 D.O. in der Fassung des Art. V des zit. G.R.B.hat zu lauten: Der Ruhegenuss beträgt nach Ablauf des zehnten Dienstjahres 40 % der Ruhegenussbemessungsgrundlage und steigt bei den Angestellten der 8. Verw. Gr. jährlich um 2.4 %, bei den übrigen Angestellten jährlich um 2 %, sodass für die Angestellten der 8. Verw. Gr. nach 35 Jahren, für die der übrigen Verw. Gruppen nach 40 Jahren der Ruhegenuss der jeweiligen vollen Ruhegenussbemessungsgrundlage gleich kommt. Für jene Dienstzeiten, die auf Grund bestehender Bestimmungen begünstigt anzurechnen sind, ist der Hundertsatz 40 und 2 anzuwenden. Der Hundertsatz 2.4 ist nur vom Zeitpunkt des Uebertrittes in die 8. Verwendungsgruppe anzuwenden. Der Ruhegenuss darf die volle Ruhegenussbemessungsgrundlage in keinem Falle übersteigen. Alle künftigen bundesgesetzlichen Aenderungen haben automatisch Anwendung zu finden. Art.III. Der Absatz 2 des § 45 D.O. in der Fassung des Art. VI des zit. G.R.B. hat zu lauten: Die Ruhegenussbemessungsgrundlage beträgt 78.3 % der nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen anrechenbaren Bezüge.

Alle künftigen bundesgesetzlichen Aenderungen haben automatisch Anwendung zu finden. Art.IV. Der § 47 D.O. hat zu lauten: Anspruch bei Auflösung des Dienstverhältnisses in besonderen Fällen. Hinsichtlich der begünstigten Ruhegenussbemessung im Falle eines Unfalles im Dienste und in den Fällen der Erblindung und Geistesstörung, sowie einer schweren und unheilbaren Krankheit haben die jeweils bestehenden bundesgesetzlichen Bestimmungen sinngemäss Anwendung zu finden (§ 62 D.P.v.25.I.1914,R.G.B1.Nr. 15). Unter besonders rücksichtswürdigen Umständen kann in solchen Fällen der Ruhegenuss vom Stadtrat auch in einem höheren Ausmasse bis zum vollen Betrage der für die Ruhegenussbemessung anrechenbaren Bezüge zugestanden werden. Art.V. Der § 48 D.O.hat zu lauten: Wird das Dienstverhältnis eines bleibend Angestellten ausser den im vorhergehenden Artikel erwähnten Fällen vor Erreichung des Anspruches auf einen Ruhegenuss (§ 41 D.O.) durch Versetzung in den dauernden Ruhestand aufgelöst, so erhält er eine Abfertigung, die für eine Dienstzeit bis zu 5 Jahren mit dem Einfachen, für die Dienstzeit von mehr als 5 Jahren mit dem Zweifachen der Ruhegenussbemessungsgrundlage zu bemessen ist. Der Anspruch auf Abfertigung besteht nicht im Falle einer freiwilligen Dienstentsagung oder einer im Disziplinarwege erfolgten Dienstentlassung. Alle künftigen bundesgesetzlichen Aenderungen haben automatisch Anwendung zu finden. Art.VI. Der § 61 D.O. in der Fassung des Art. XI des zit. G.R.B. hat zu lauten:

Alle Angestellten, die unter diese Dienstordnung fallen, haben Pensionsbeiträge zu leisten, die bei den Beamten der 8. Verw. Gr. 3.2 %, bei allen übrigen 2.8 % der Bemessungsgrundlage beträgt. Alle künftigen bundesgesetzlichen Aenderungen haben automatisch Anwendung zu finden. Art. VII. Der § 90 D.O. erhält folgenden Zusatz: Die im zeitlichen Ruhestand zugebrachte Zeit ist für die Vorrückung in höhere Bezüge nicht anrechenbar. Im Falle der Reaktivierung wird die vor der Quieszierung in der zuletzt erreichten Gehaltsstufe zugebrachte Zeit für die Vorrückung in höhere Bezüge insoweit angerechnet, als sie für eine solche Vorrückung anrechenbar war. Art. VIII. Vorstehende Aenderungen treten mir 1. April 1932 in Kraft. B. Folgende Uebergangsbestimmungen: Zu Art. II: Diese Bestimmung gilt auch für die derzeit im zeitlichen Ruhestand befindlichen Angestellten. Für die am 1. April 1932 in der Verw. Gruppe 7 (Gehaltsgesetz) befindlichen Angestellten beträgt nach Ablauf von zehn Jahren der Ruhegenuss 42.5 % der Ruhegenussbemessungsgrundlage. Zu Art. III: Diese Bestimmung gilt auch für die Neupensionisten (Witwen und Waisen), das sind jene, die nach dem 1. Jänner 1920 in den dasernden Ruhestand getreten sind, jedoch mit der Aenderung,dass die tatsächliche Herabsetzung der Ruhegenussbezüge nur 10 % der gegenwärtigen Ruhegenussbezüge ohne Berücksichtigung der Kürzungen durch das Budgetsanierungsgesetz betragen darf.

Zu diesem Zwecke hat mittels Dekretes eine Einreihung in die nächst niedere Gehaltsstufe jener Dienstklasse zu erfolgen, deren Bezüge unter Anwendung der nunmehrigen Pensionsbemessungsgrundlage bei Wahrung des erworbenen Prozentsatzes einer 10 %igen Kürzung entspricht; eine etwaige Differenz ist durch eine Ergänzungszulage auszugleichen. Die tatsächliche 10 Zige Kürzung beschränkt sich jedoch nur auf jene Neupensionisten, die diese Kürzung ausdrücklich mittels Reverses anerkennen. Alle künftigen bundesgesetzlichen Aenderungen haben selhstverständlich auch für die so ermittelten Ruhegenussbezüge einschliesslich der Ergänzungszulagen Anwendung zu finden. Hinsichtlich der Bemessung der Mietzinsbeihilfe für die Neupensionisten haben das Bundesgesetz vom 30.10.1929,B.G.Bl.Nr.361 (Abschnitt B § 5-8) bezw.alle künftigen Aenderungen volle Anwendung zu finden. Hinsichtlich der Kürzung der in den Ruhestand eingerechneten Wachdienstzulage gelten die vorhergehenden Bestimmungen dieses Artikels. Der Art. III hat schliesslich auf die gegenwärtig im zeitlichen Ruhestand befindlichen Angestellten volle Anwendung (ohne Begünstigung) zu finden; hiedurch werden etwaige Sonderbehandlungen ausser Kraft gesetzt. Zu Art.IV: Diese Bestimmung gilt auch für jene Angestellten, die bereits im Genusse der Beg ünstigungen des § 47 D.O. stehen. Zu Art.VII: Diese Bestimmung gilt auch für jene Angestellten, die sich derzeit im zeitlichen Ruhestand befinden. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.X.1931,21.112/Präs. unter B. Uebergangsbestimmungen zu Art.II,Absatz 2 zugestandenen zwei Vorrückungsbeträge werden ab 1.Juli 1932 gestrichen,sodass bei allen Angestellten eine Rückreihung stattfindet. Das Stillhaltejahr hat demnach zu entfallen und es treten jene

Vorrückungstermine in Kraft, wie sie vor dem zit. Gemeinderatsbeschluss bestanden haben. Ueber die Ausführungen des Referenten wird die Debatte eröffnet: G.R. Josef Kirchberger führt folgendes aus: Namens der sozialdemokratischen Gemeindefraktion muss ich erklären, dass wir den Bericht des Bürgermeisters über die Aenderung der Dienstordnung der Magistratsangestellten mit gemischten Gefühlen entgegennehmen und der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe dieser Aenderung zustimmen. Dem Bürgermeister mag es keine angenehme Beschäftigung gewesen sein, den hartherzigen Arbeitgeber spielen zu müssen, der die Bezüge und verbrieften Rechte seiner Angestellten beschneidet. Die Angestellten des Magistrates Steyr haben keine geringen Opfer auf sich genommen und damit bewiesen, dass sie für die Notlage der Gemeinde Verständnis haben, was dankend anerkannt werden muss. Es sei bei dieser Gelegenheit auch der Bemühungen des Magistratsdirektor Dr. Häuslmayr anerkennend gedacht, der in letzter Zeit verschiedentlich zum Spielballe ungerechtfertigter Angriffe geworden ist. Der Bund, der sich bis heute zu einer Hilfe für Steyr noch immer nicht entschliessen konnte, redete sich immer darauf aus, dass er einer Stadt, die ihre Angestellten besser halte als er, keine Hilfe angedeihen lassen könne. Nun sind die Magistratsangestellten Steyrs den Bundesangestellten gleichgestellt, jetzt steht der Hilfe seitens des Bundes nichts mehr im Wege. Wir sind neugierig, welche Ausreden nun herhalten müssen ! Beim Bunde, der ansonsten bei Gehälter und Pensionen nicht spart. ich erinnere da nur an den Herrn Strafella,diverse Bankdirektoren usw. - wird man auch künftighin die Bevölkerung der Stadt Steyr mit billigen Ausreden abzufertigen wissen, dessen bin ich sicher ! Die Bestimmungen der neuen Dienstordnung für die Magistratsangestellten in Steyr werden auch alle jene hochbefriedigen, die

wegen der hohen Bezüge und kavaliermässigen Behandlung der Gemeindeangestellten schlaflose Nächte verbrachten. Wer aber glauben sollte, dass mit Arbeiterentlassungen und Kürzung der Angestelltenbezüge die Stadt Steyr saniert werden könne, der wäre ob solch kindlicher Einfalt zu bedauern. Die Geschäftswelt dieser Stadt, deren Bevölkerung bezüglich ihrer Konsumkraft auf den Gefrierpunkt angekommen ist, wird ja die Auswirkungen davon, dass wieder einer grossen Zahl von Familien der Brotkorb höher gehängt wurde, sehr bald zu fühlen bekommen. Mit aller Deutlichkeit will ich aber namens der Mehrheitspartei festgestellt wissen, dass es nun endgiltig Schluss sein muss mit den Lohn- und Gehaltsreduzierungen und dem Vorenthalten erworbener Rechte. Auch die Arbeiter und Angestellten der Stadt Steyr haben Anspruch auf eine halbwegs gesicherte Existenz. Im Gemeindestatut ist verankert, dass die Lage der Gemeinde-Angestellten nicht schlechter als jene der Bundesangestellten sich gestalten dürfe und diese Konstatierung im Gemeindestatut bitte ich künftighin beachten zu wollen. Bürgermeister-Stellvertreter Rudolf Marktschläger nimmt namens der christlichsozialen Gemeinderatsfraktion dahin Stellung, dass er im Grossen und Ganzen den Ausführungen des Redners der sozialdemokratischen Fraktion zustimmt und es zu unterstreichen ist, dass mit der Dienstordnungsänderung praktisch die Angleichung der Bezüge der Gemeindeangestellten an das Bundesschema vollzogen ist und dass dieser Umstand in der Oeffentlichkeit und beim Bunde eine gewisse Befriedigung auslösen wird. Diese Dienstordnungsänderung ist gewiss nicht einer sadistischen Freude am Abzwacken, sondern aus einer bitteren Notlage heraus entsprungen. In Zukunft wird auch der Bund helfend eingreifen müssen, da das grosse Argument der Besserstellung endgiltig weggefallen ist. Es ist auch nicht anzunehmen,

dass diese Bezugsregelung für die Stadtgemeinde Steyr eine Sanierung bedeutet. Die christlichsoziale Fraktion schliesst sich auch der Meinung an, dass dies das letzte grosse Opfer ist, das von Seite des Dienstgebers von seinen Angestellten begehrt wurde. Ob jedoch alles ausbezahlt werden kann und nichts schuldig geblieben werden muss, ist eine Frage der Zeit. Der Dienstgeber war, nach Ansicht des Redners, anlässlich der Verhandlungen wirklich nicht zimperlich und beweist dies der Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Angestellten. Redner verweist schliess lich noch darauf, dass keine politischen Motive der Dienstordnungsänderung zugrunde lagen, dass vielmehr der Not gehorchend, diese Regelung durchgeführt werden müsste. Er ersucht auch die Gemeinderatsmitglieder in der Oeffentlichkeit aufklärend zu wirken. Redner ist sich auch bewusst, dass Gehaltsreduzierungen dazu angetan sind, die Konsumkraft herunterzudrücken und schliesst mit der Erklärung, dass seine Fraktion für den Referentenantrag stimmen werde. Gemeinderat Josef Urban spricht sich gegen die Ersparung auf Konto der Angestellten aus und verweist auf die Verringerung der Konsumkraft. Seine Fraktion lehnt den Referentenantrag ab. G.R. Dr. Peyrer-Angermann bemerkt, dass er der Rede des sozialdemokr. Sp rechers nichts hinzuzufügen hat, dass er sich aber in der Kürze der verfügbaren Zeit nicht vollinhaltlich über die Auswirkungen dieser D.O.Aenderung klar werden kann. Er ist schliesslich für die Beseitigung der Härte bei Neupensionierungen und stellt folgenden Antrag, der der geschäftsordnungsmässigen Behandlung durch den Stadtrat zugeführt werden soll: Dieser Antrag lautet: Bei kommenden Pensionierungen ist nach Tunlichkeit und Massgabe der finanziellen Mittel jene Härte zu beseitigen, dass ein künftighin pensionierter Angestellter nicht schlechter gestellt ist, als wenn er vor dem 1. April 1932 bereits in den

dauernden Ruhestand getreten wäre (und nach Artikel III behandelt worden wäre). Gemeinderat Hans Steiner (nat.soz.) wendet sich dagegen, dass eine allgemeine Kürzung der Beamtengehälter durch die Dienstordnungsänderung platzgreift um den sogenannten Parteibuchbeamten die Durchrechnung ihrer Bezüge zu ersparen. Er bemängelt, dass dem Magistratsdirektor Dr. Häuslmayr der Dank ausgesprochen wird und meint, dass dieser durch seine Anwesenheit bei der Gewerkschaftsversammlung und durch seine Rede die Angestellten und damit das Abstimmungsergebnis beeinflusst habe. Redner schliesst sich wohl der Anregung an, dass endlich mit den Kürzungen Schluss gemacht wird, erforderlichen Falles aber in Hinkunft auf die Gehälter der Parteibuchbeamten zu greifen. Bürgermeister Sichlrader führt in seinem Schlussworte aus, dass der Antrag des G.R. Dr. Peyrer-Angermann der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt werden wird, dass er sich aber der Erkenntnis nicht verschliesse, dass ein Stichtag umsomehr notwendig erscheint, da ja auch jede Sonderbegünstigung ein Ende haben muss und nicht ins Unendliche gehen kann. Was die Aeusserungen des G.R.Hans Steiner wegen der Parteibuchbeamten betrifft, so ist es nicht klar, was darunter zu verstehen ist. Beim Magistrate befinden sich nach Wissen des Referenten nur Angestellte, die ihre Kraft in den Dienst der Gemeinde stellen und nach ihren Können und Leistungen gewertet werden. Ich habe, so führt Bürgermeister Sichlrader aus, die Angestelltenfragen gut durchgenommen, konnte aber keine Parteibuchbeamte finden; es bleibt lediglich der nationalsozialistischen Partei vorbehalten, eine solche Gruppe von Angestellten in der Gemeinde Steyr festzustellen. Dass die Angestellten nicht freudigen Herzens der Verschlechterung ihrer Dienstordnung zustimmten, ist begreiflich. Ein schlechtes Zeichen wäre es aber für eine Organisation, wenn diese ohne jeden Widerstand der Forderung des Dienstgebers entsprochen hätte. Dass aber hiebei die

Gemeinderatsmehrheit den Unternehmer machen musste, ist Schicksalssache. Man muss aber dabei bedenken, dass eine Gemeindevertretung nicht nur die Interessen ihrer Angestellten wahren kann, sondern auch dem Steuerzahler Rechnung tragen muss. Im übrigen ist durch die Dienstordnungsänderung der langgehegten Forderung der Regierung entsprochen. Bezüglich der Vorwürfe des G.R.Steiner gegen Magistratsdirektor Dr-Häuslmayr stellt Bürgermeister Sichlrader folgendes fest: Man kann es dem Magistratsdirektor als Mitglied einer Gewerkschaft nicht verwehren in einer Angestelltenversammlung seine Ansichten kundzutun. Es wird sich aber auch keineinziger Angestellter einem Diktat unterworfen haben. Jeder ist sich bei der vorgenommenen Abstimmung seines Schrittes voll bewusst gewesen, davon ist er vollkommen überzeugt. Wollen wir aber nun hoffen, so schliesst Bürgermeister Sichlrader seine Ausführungen, dass uns kein weiteres Schicksal zwingt, einen neuerlichen Eingriff in die Rechte der Angestellten zu machen. Die Hoffnung nach Hilfe von Bund und Land ist trotz allen Opfern, die bisher gebracht wurden, aber sehr gering und es wird bei dem Sprichworte bleiben: "Hilf Dir selbst, dann ist Dir geholfen." Der Antrag wird hierauf mit 2 Gegenstimmen der Kommunisten angenommen. Der Antrag des G.R.Dr. Peyrer-Angermann wird der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt. Punkt 8.) Reisegebührenvorschriften-Aenderung. Der Referent bringt folgenden Antrag zur Verlesung: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Antrag der Personalkommission vom 8.April 1932 betreffend die Regelung der Bestimmungen über die Reisegebühren wird die Zustimmung erteilt. Diese Bestimmungen haben zu lauten:

§ 1. Dienstreisen bedürfen der Genehmigung des Bürgermeisters. § 2. Hinsichtlich der Gebühren, der Fahrtgelder und derbesonderen Vergütungen haben die Bestimmungen der Verordnung vom 15. Juli 1926,B.G.Bl.Nr.184 sinngemässe Anwendung zu finden (vor allem die Bestimmungen des 2.Hauptstückes). § 3. Etwaige über das Ausmass des § 2 hinausgehende Vergütungen bedürfen der besonderen Genehmigung des Stadtrates. § 4. In besonderen Fällen kann der Stadtrat Bauschbeträge anweisen. § 5. Die Seberprüfung derReiserechnung obliegt dem MagistratsPräsidium. Die Anweisung der Reiserechnung erfolgt durch den Bürgermeister nach Gegenzeichnung des Magistratsdirektors. § 6. Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft. Gleichzeitig treten die Bestimmungen über die Reisevorschriften der Dienstordnung der Magistratsangestellten ausser Kraft. II. Die Reisegebührenvorschriften für die Angestellten haben sinngemäss Anwendung zu finden für die gewählten Funktionäre unter Zugrundelegung der 2. Dienstklasse. G.R. Josef Urban frägt an, wie hoch sich die Reiseauslagen im Vorjahre belaufen haben und gibt seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass der vorangeschlagene Betrag von S 7000.- pro Jahr entschieden zu hoch ist. Bürgermeister Sichlrader verweist darauf, dass unzählige Deputationen in den Vorjahren durchgeführt werden mussten, dass auch kommunistische Funktionäre begreiflicherweise die Reisekosten nicht aus eigenem zahlen könnten und dass es auch vielfach

der kommunistischen Partei mit ihren vielen Resolutionen zu verdanken ist, dass Deputationen nach Wien gesandt werden mussten. Wenn es notwendig ist,müssen eben Dienstreisen unternommen werden und sind meistens auch im Interesse der kommunistischen Partei gelegen. Der Antrag wird sonach bei Stimmenenthaltung der Kommunisten einstimmig angenommen. Punkt 9.) Uebergabe des Arbeitsamtes an die Industrielle Bezirkskommission. Zl.8039/31 Der Referent unterrichtet den Gemeinderat kurz über den Stand der Verhandlungen in dieser Beziehung und stellt sodann folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Gemeinderat stimme der Uebergabe des Arbeitsamtes in die Verwaltung der Industriellen Bezirkskommission in Linz zu, Mit der Durchführung wird der Stadtrat betraut. Bei zwei Stimmenenthaltungen der Kommunisten angenommen. Hierauf übernimmt Bürgermeister Sichlrader wieder den Vorsitz. Referent Bürgermeister-Stellv.Azwanger: Punkt 10.) Aenderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Zl.59/Präs. Der Referent bringt folgenden Antrag zur Verlesung. Der Gemeinderat beschliesse: Gemäss §§ 20 und 48, Punkt 16 des Gemeindestatutes wird eine Aenderung der Anhangsbestimmungen zur Geschäftsordnung wie folgt vorgenommen: Es wird ein Fremdenverkehrs-Ausschuss bestellt, der sich wie folgt zusammensetzt: Als Vorsitzender fungiert der jeweilige Verkehrsreferent, ausserdem werden vier Mitglieder bestellt. Der Fremdenverkehrsausschüss ist beratendes Organ in Fremdenverkehrsangelegenheiten.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus: Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger, den Gemeinderäten Josef Kirchberger, Josef Grafleitner, Friedrich Schickl und Stadtrat Ferdinand Knabl. Er wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Obmann. Gemeinderat Friedrich Schickl begrüsst es, dass es endlich gelungen ist in der Fremdenverkehrsfrage einen Schritt nach Vorwärts getan zu haben und dass damit dem losen Zustand, der bisher bestand, ein Ende bereitet wurde. Er habe die Hoffnung, dass sich dieser neue Ausschuss bestens bewähren wird und dieser eingeschlagene Weg nicht an der Starrköpfigkeit seiner Gegner scheitern wird. Er hebt die Bedeutung des Fremdenverkehres in bezug auf den Gewerbestand und die Geschäftswelt hervor und vermeint im Fremdenverkehre eine teilweise Lösung der wirtschaftlichen Not der Stadt Steyr zu finden. Gemeinderat Hans Steiner begrüsst es in ironischer Weise, dass an der Spitze dieses Ausschusses Bürgermeistertellv. Azwanger steht, der nach seinem Dafürhalten die geeignetste Persönlichkeit dafür ist, zumal Bürgermeisterstell. Azwanger in der Verfassung von Elendsprospekten gross ist. Gemeinderat Josef Kirchberger weist die Angriffe des G.R. Steiner zurück und betont, dass as dem G.R. Steiner an Sachlichkeit vollkommen fehle und Steiner möge nur bedenken, wer an dem Rufmorde der Stadt Steyr die Schuld trägt. Er findet es schliesslich unter der Würde des Gemeinderates mit Steiner weiter zu polemisieren. Der Antrag wird hierauf bei Stimmenenthaltung der Kommunisten angenommen. Referent Stadtrat August Dressl: Punkt 11.) Kürzung der Bezüge der gewählten Funktionäre Der Referent stellt folgenden Antrag: Die Gebühren der gewählten Funktionäre werden mit In-

krafttreten des Punktes C des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. April 1932, Zl. 60/Präs. um weitere 10 % gekürzt. Gegen eine Stimme angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: Punkt 12. Baurekurse. Zl. 518/32 und 7470/31 Staffl Josef und Holub Johann, Uebertretung der Bauordnung, Berufung. Den Berufungen der Vorgenannten wird mit Rücksicht auf den sichergestellten Tatbestand keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 13.) "Rotes Kreuz", Subvention. Zl. 1178/32 Der Gemeinderat genehmige die Uebernahme der Teilnehmergebühr des Gesellschaftstelephons aus Gemeindemitteln nachträglich für die Jahre 1926 bis 1932. Gleichzeitig wird die Tragung dieser Kosten bis auf weiteres aus Gemeindemitteln bewilligt. Einstimmig angenommen. Punkt 14.) Regelung der Standplatzgebühren. 21.1425/32 In Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Juli 1928, Zl. 8043 wird der Stadtrat ermächtigt, Ermässigungen der festgesetzten Standplatzgebühren für das Platzfuhrwerksgewerbe bis zu 50 % zu bewilligen. Einstimmig angenommen. Punkt 15.) Regelung der Subventionen. Zl. 1127/32 Der Gemeinderat ermächtige gemäss § 48, Punkt 14 des Gemeindestatutes den Stadtrat, Eeiträge für WohltätigkeitsBildungs- und andere Zwecke bis zum Ausmasse von S 100.- pro jahr zu bewilligen. Gemeinderat Josef Urban fragt an, wer eigentlich Subventionen bekommt.

Bürgermeister Sichlrader beantwortet die Anfrage kurz damit, dass er dem Fragesteller erklärt, wer ansucht und nach Massgabe der vorhandenen Mittel und der Bedürftigkeit. Gemeinderat Hans Steiner macht der sozialdemokratischen und christlichsozialen Gemeinderatsfraktion den Vorwurf, dass sie an Parteimitglieder, die die Hochschule besuchen, Subventionen von je S 600.- gegeben haben. Bürgermeister Sichlrader weist diesen Vorwurf zurück und verweist darauf, dass nicht nach Parteizugehörigkeit geurteilt wurde, sondern dass der Umstand massgebend war, diesen arbeitslosen Studenten die Möglichkeit zum Weiterstudium zu geben. Dass man die Leistung dieser Leute anerkennen muss und es Pflicht war, helfend einzugreifen. Bürgermeister-Stellv. Rudolf Marktschläger weist ebenfalls den Vorwurf zurück und betont, dass es vom Gemeinderate Steiner ein grosses Unrecht sei, diese Sache ins Parteipolitische zu zerren. Er schildert kurz die Leistung dieser Studenten,sowie deren Bedürftigkeit und hält dem G.R. Steiner vor Augen, dass solche Anwürfe seiner Partei eher schaden als nützen dürften. Punkt 16.) Staffelung des Verzögerungszuschlages 21.2201/32. Der Referent bringt den Amtsbericht zur Kenntnis und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: § 1. Der Verzögerungszuschlag ist bei einer Ueberschreitung der vorgeschriebenen Frist oder des vorgesehenen Zahlungstermines von 6 -10 Tagen mit 5 % von 11 - 20 Tagen mit 10 % von 21 - 30 Tagen mit 15 % von mehr als 31 Tagen mit 25 % vorzuschreiben. Diese Staffelung findet Anwendung auf alle Verzögerungszuschläge, soweit sie noch nicht vorgeschrieben sind.

§ 2. In besonders rücksichtswürdigen Fällen kann der Stadtrat über Ansuchen auch den gemäss § 1 vorgeschriebenen Zuschlag herabsetzen oder nachsehen. § 3. Dieser Beschluss tritt sofort in Wirksamkeit. Gegen die Stimme des nationalsoz. Vertr. angenommen. Referent Gemeinderat Michael Sieberer: Punkt 17.) Abgabenrekurs. Zl. 5981/31 Billy Williams, Lustbarkeitsabgabe-Rekurs. Dem Rekurs wird mangels einer gesetzlichen Voraussetzung keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 18.) Neubestellung des Einigungsamtes. Zl. 6727/31 Der Gemeinderat beschliesse: Als Mitglieder für das Gemeinde-Einigungsamt Steyr nach der o.ö.Haus- und Landarbeitsordnung für das Jahr 1932 werden folgende Mitglieder bestellt: A. Für die Dienstgeber: a) Beisitzer: 1. Frau Christine Dedic, Kaufmanngattin, Steyr, Spitalskystrasse 2 2. Frau Irene Patek, Oberstleutnantswitwe, Steyr, Spitalskystr.8 3. Herr Anton Weindl, Oekonom u. Gemeinderat, Steyr, Wolfernstr.10 b) Ersatzmitglieder: 1. Frau Anna Häuslmayr, Magistratsdirektorsgattin, Steyr, Prevenhuberg, 2. Frau Anna Nömayr, Kaufmannsgattin, Steyr, Engegasse 4 3. Herr Franz Hiessmayr, Oekonom, Steyr, Feldstrasse 1 Für die Dienstnehmer: a) Beisitzer: 1. Herr Karl Klement, Parteisekretär, Stadtrat, Steyr, Kircheng.12 2. Fräul. Theresia Kerbler, Hausgehilfin, Steyr, Bahnhofstr.2 3. Herr Karl Dietachmayr, Landarbeiter, Steyr, Feldstrasse 1

b) Ersatzmitglieder: 1. Frl. Klara Holzer, Hausgehilfin, Steyr, Spitalskystrasse 2 2. Frl. Maria Forsthuber, Hausgehilfin, Engegasse 9 3. Herr Franz Fuchsberger, Wirtschafter, Steyr, Ennserstr.25 Bei 3 Stimmenenthaltungen angenommen. Referent Gemeinderat Franz Tribrunner: Punkt 19.) Novellierung der Bestimmungen über die Landeszweckabgabe Zl. 690/32 Der Gemeinderat beschliesse in Ergänzung des § 3 das Beschlusses vom 15.2.1929 betreffend die Bedeckung der Gemeindebeiträge für allgemeine Landeszwecke: 1.) Der Magistrat als Bemessungsbehörde I. Instanz wird ermächtigt, Ermässigungen im Rahmen der Richtlinien (§ 3 des Beschlusses) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage bis zu 50 % zu gewähren. 2. Ermässigungen über 50 % werden der Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 20.) Abgabenrekurs. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde der Steyr-Werke A.G. gegen den Zahlungsauftrag des Magistrates Steyr vom 23.IV.1931, Zl. 609 (Kraftwagenabgabe) wird unter Hinweis auf die in derselben geltend gemachten Gründe stattgegeben und demgemäss die derselben vorgeschriebene Gebühr auf ein Drittel herabgesetzt. Einstimmig angenommen. Um 22 Uhr erklärt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung für geschlossen.

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am Montag, den 11. April 1932. Tegssordnung Fürsorge-Ausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger: 1.) Fünsorgerekurse. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 2.) Heimatrechtsangelegenheiten. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Klement: 3.), Zusicherungen der Aufnahme in den Heimatverband. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger: Punkt 1.) Fürsorgerekurse. Zl. 1057/32. Andexlinger Alois und Josefa, Aufnahme in ein Unterstandshaus, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen kann mangels eines verfügbaren Platzes keine Folge gegeben werden. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl. 15/19 Barbara Neidhart, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Berufung der Barbara Neidhart für die mj. Herta Neidhart wird stattgegeben. Begründung: Die K.M. verdient wöchentlich durch Weissnähen ca. S 10.-; hievon hat sie für 2 Personen zu sorgen (anderwertiges Einkommen nicht vorhanden. Zahlungsfähige Verwandte sind nicht

vorhanden. Der Bezirksfürsorgerat Ybbs hat bis zur Erlangung der h.o. Zuständigkeit der mj. Herta Neidhart Unterstützung gewährt; wirtschaftliche Lage der K.M. unverändert Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl. M 54/25/12 Wöhrer Leopoldine, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse wird nicht stattgegeben, da die mj. Wöhrer Herta erst im September 1931 mit Schuhen und einem Bekleidungsbeitrag beteilt wurde. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl. 2133/32 Nussbaumer Roman, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl. 2021/32 Legat Johann, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird unter Berücksichtigung der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse und der besonderen Notlage der Partei Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl.1983/32. Schmidt Karl, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl. 1984/32 Rathenböck Leopold, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Zl.1985/32 Bräuer Franz, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen.

Zl. 2036/32. Gödl Theodor, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommenZl. 2078/32 Frankl Peter, Schuhansuchen-Rekurs. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit und mit Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse der Söhne keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Strasser Franz und Aloisia, Schuhansuchen-Rekurs. Zl. 2080/32 Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Bei zwei Stimmenenthaltungen angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Heimatrechtsangelegenheiten. Punkt 2.) Ansuchen um Aufnahme in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. a) Bewilligungen: Aigner Josef Artner Leopold Bader Karl Bandl Josef Bindlehner Ferdinand Buchgeher Alois Dandler Josef Derflinger August Edlinger Wilhelm Eidler Kosef Fladl Simon Fleischanderl Marie Gärtner Therese Glössmann Friedrich Glössmann Karl Grafinger Franz Grimmer Hermine Haberfellner Friederike Hager Alois Hanischläger Johann Huber Maria Huber Otto

Jakwerth Emil Koller Amalia Kerbl Maria Königsbauer Eduard Mitterhuemer Hohann Molterer Johann Molterer Maria Nemetschek Karl Peyerl Johann Pfeiffer Felix Poxleitner Therese Pokorny Johanna Puchberger Karl Radmayr Johann Reisinger Katharina Reiter Johann Reitner Hermann Resch Josef Schiemer Marie Schober Johann Schroll Anton Schreckensberger Josef Slawitschek Friedrich Steiger Eleonora Tulzer Heinrich Trauner Franz Vösl Emmerich Zehner Karl Einstimmig angenommen. b) Abweisungen: Steindl Franz Pils Johanna Einstimmig angenommen. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Klement: Punkt 3.) Zusicherungen der Aufnahmein den Heimatverband. a) Bewilligungen: Bauer Johanna Bauer Clemens Kolognat Eugen Kauer Annemarie Savio Luigi Nedved Dominik Einstimmig angenommen. b) Abweisungen: Hierauf Schluss der vertraulichen Sitzung um 22 Uhr 30 Min.

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