Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1931

Stadtvertrages samt den vereinbarten Nachträgen zu gelten. 2. Durch die Bestimmungen des Art. I, Ziffer 1, Absatz 1, des Artikels VIII. Ziffer 1 und des Artikels XIII, Ziffer 4 wird die der Stadtgemeinde Steyr für die Versorgung der Stromkonsumenten in Steyr eingeräumte Tarifhoheit nicht berührt. 3. Die hinsichtlich der Versorgung von Steyr im § 16 des Stadtvertrages vorgesehenen Bestimmungen über den Kontrahierungszwang des E.W. werden durch die im Art.II Ziffer 1 und Art. III Ziffer 4 enthaltenen Bestimmungen des allgemeinen Stromlieferungsbedingungen nicht berührt. 4. Das E.W. darf generelle Aenderungen der Spannung oder Stromart in Steyr nur nach vorheriger Zustimmung der Stadtgemeinde Steyr treffen (Art. I Ziffer 2 der Stromlieferungsbedingungen). 5. Das E.W. ist zur Einhebung genereller Vorauszahlungen im Sinne des Art. VIII Ziffer 5 der Stromlieferungsbedingungen nur nach vorher eingeholter Zustimmung der Stadtgemeinde berechtigt. 6. Die in den Tarifbestimmungen unter I (Zählertarif für Beleuchtungszwecke) vorgesehenen Bestimmungen der Mindestabnahme werden bis zu der in Aussicht genommenen Novellierung des Stadtvertrages nicht gehandhabt. 7. In Zweifelsfällen hat ein Schiedsgericht zu entscheiden, zu dem jede Partei zwei Schiedsrichter zu ernennen hat, die beide einen Obmann wählen; im Falle der Nichteinigung soll der Obmann abwechselnd vom Präsidenten des Kreisgerichtes Steyr und des Landesgerichtes Linz bestellt werden. Gemeinderat Josef Urban spricht sich gegen den Vertrag aus und meint, dass die schwere wirtschaftliche Lage der Arbeiterklasse nicht in Betracht gezogen wurde, die Arbeitslosen überhaupt nicht in der Lage seien, die hohen Lichtpreise zu bezahlen. Die Gemeinde hätte bei den Verhandlungen darauf Rücksicht nehmen müssen. Seine Fraktion kann daher nicht für den Referentenantrag stimmen. Bürgermeister-Stellvertreter Rudolf Marktschläger verweist darauf, dass diesem Vertrag langwierige Verhandlungen vorausgingen. Die ursprünglich vorgelegten Bedingungen schienen sehr harmlos, hätten aber für die Bevölkerung eine bedeutende Schädigung zur Folge gehabt. Es ist daher zu erkliren, dass es monatelang gedauert hat, um die Angelegenheit zum

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