Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1931

Zl. 5985 Frühauf Franz, Einspruch gegen die Ankündigungsabgabe. Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben, die Abgabe jedoch in Berücksichtigung der Wirtschaftslage auf S 30 - herabgesetzt. Angenommen. Zl. 5912 Wondruschka Karl, Einspruch gegen die Ankündigungsabgabe. Dem Einspruch wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben, die Abgabe jedoch in Berücksichtigung der Wirtschaftslage ausnahmsweise auf S 20.- herabgesetzt. Angenommen, Zl. 6208 Steyr-Werke A.G., Einspruch gegen die Ankündigungsabgabe. Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Angenommen. Zl. 4102 Knabl Ferdinand, Einspruch gegen die Konzessionsabgabe. Dem Einspruche wird keine Folge gegeben, die Abgabe jedoch in Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse auf den Mindestsatz (10.-) herabgesetzt. Angenommen. Den Vorsitz übernimmt nun Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger und erteilt dem Bürgermeister Sichlrader das Wort. Stadtrat. Punkt 3.) Stromtarif- und Stromlieferungsbedingungen. Zl. 6116/31 Der Referent erörtert auf Grund der gegenwärtig geänderten wirtschaftlichen Lage und der durch die Gesetzgebung bedingten Voraussetzung den durch einen Fachmann geprüften Vertrag und stellt unter Mitteilung der wichtigsten Bedingungen folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige die von den Elektrizitätswerken in Steyr im Einvernehmen mit dem Magistrat vorgeschlagenen Tarifbestimmungen und allgemeinen Stromlieferungsbedingungen unter nachstehenden Bedingungen: 1. Die allgemeinen Stromlieferungsbedingungen treten mir 1. Jänner 1932 in Kraft und ersetzen die im Anhang zu den Bestimmungen des Stadtvertrages vom 18. November 1916 vorgesehenen "Bedingungen". Falls diese neuen allgemeinen Bedingungen zu Mehrbelastungen der Stromkonsumenten von Steyr führen sollten haben nicht diese Bedingungen, sondern die Bestimmungen des

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