Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1931

als im Vorjahre. Die aus dem Titel Budgetsanierung und Dienstordnungsänderung gegenüber dem Vorjahrsbudget erzielte Ersparnis beträgt rund 10 %, ein gewiss nicht zu unterschätzendes Ergebnis. Und nun noch einige Bemerkungen über die Unternehmungen der Gemeinde, die ja auf einen Kleinbetrieb zusammengeschrumpft sind. Bei der "Geste" ist mit einer Reingewinnabfuhr von S 10.000.- zu rechnen. Das Unternehmen ist nunmehr vollständig konsolitiert und es kann mit einer gewissen Stabilität des Unternehmens gerechnet werden. Eine einzige Ziffer möchte ich noch nennen, die uns den Zusammenbruch der Finanzen dieser Stadt mit aller Schärfe entrollen. Wenn wir das Gesamterfordernis bedecken wollten, dann müssten sich die Einnahmen verdoppeln. Und das ist das Finanzproblem dieser Stadt, das ich immer mit dem einzigen Satz gekennzeichnet habe: Zu wenig Einnahmen. Und nun zu den Bedeckungsvorschlägen! Es gibt natürlich solche nicht. Darlehensaufnahme ist ausgeschlossen, ebenso die Erhöhung bestehender Abgaben oder gar die Einführung neuer Abgaben. Sachersparungen sind schlechthin unmöglich, was ja aus meinen Ausführungen zur Genüge hervorgegangen sein dürfte. Es bleibt uns also nur mehr der Weg der Ersparungen im Personaletat. Aber auch hier können wir uns nichts besonderes erwarten, da der Verwaltungsapparat und der Arbeiterstand ohnehin schon vor 3 Jahren auf das unumgänglich notwendige Mass reduziert wurde. Eine Reduktion des Beamtenapparates und der Arbeiterschaft ist daher naturgemäss mit einer weiteren Einschränkung unserer Tätigkeit verbunden, worüber noch einiges zu sagen sein wird. Ich stelle daher folgende Anträge: Der Gemeinderat beschliesse zur teilweisen Herabsetzung der Ausgaben: 1.) Rücksichtslose Drosselung des gesamten Gemeindebetriebes auf allen Gebieten und Abbau der dadurch überzählig werdenden Arbeiter und Angestellten. 2.) Einschränkung des Gehaltsetats der gewählten Funktionäre, der Beamten und Vertragsangestellten ab 1. Jänner 1932 um 20 % auf Grund einer vom Stadtrat im Einvernehmen mit der Personalvertretung festzulegenden progressiven Staffelung der Kürzungen; die nicht zur Auszahlung kommenden

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