wird durch den Betrag von S 2.500.- bedeckt, sodass sich ein Abgang von S 111.400.- ergibt. Bei Fürsorge für Kinder und Jugendliche ist eine Reduzierung des Erfordernisses um S 8.900.- festzustellen. Hingegen steigt das Erfordernis für Arbeitslosenfürsorge um S 8.300.-. Die Blinden- und Taubstummenfürsorge weist eine geringfügige Steigerung auf, bei der Irrenfürsorge kann mit einem verringerten Erfordernis von ungefähr S 3.500.- gerechnet werden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich ein gesamter Fürsorgeaufwand von S 490.900.- ergibt, was 22.7 % des reinen Erfordernisses ausmacht. Ist es überhaupt noch notwendig, bei diesem Präliminare des Jammers noch einige Worte über das Bauwesen im allgemeinen zu verlieren? Als besonders kennzeichnend möchte ich hier hervorheben, dass für unvorhergesehene Bauführungen kein Groschen vorgesehen ist. Dabei ist weiters festzustellen, dass Arbeiten, die im öffentlichen Interresse unbedingt notwendig wären und mit einem Betrage von S 484.000.- veranschlagt werden, auch in diesem Jahre wieder zurückgestellt werden mussten. Und nun zum Schlusse noch eine genauere Darstellung über die Ausgaben der Zentralverwaltung. Das Erfordernis mit S 450.800.- ist bedeckt mit einem Betrag von S 9.500.- sodass sich ein Abgang von S 441.300.- ergibt. Gegenüber dem Jahre 1931 ergibt sich für den Personaletat ein Minderaufwand von S 59.200.-, bei der Bedeckung wegen des erstmaligen Aufscheinens der Pensionsbeiträge eine Mehreinnahme von S 9.500.-. Der Minderaufwand resultiert aus: Kürzung der Funktionsgebühren, Kürzung der Gehälter, Kürzung der Pensionen, Verringerung der sozialen Lasten u.s.w. Da in der letzten Zeit wiederholt in der Oeffentlichkeit über den Personalaufwand gesprochen und geschrieben wurde, möchte ich hier einige genauere Ziffern zur Kenntnis bringen. Der Personalaufwand beträgt S 948.545.-, d.s. 43.8 % des Gesamterfordernisses. Auch hier wurden bedeutende Abstriche vorgenommen, sodass der präliminierte Betrag um 6.1 % geringer ist,
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