bis Dezember 1932 der Betrag von S 8.000.- vorgeschen. Neu ist der Abstattungsbetrag an zuviel erhaltenen Abgabenertragsanteilen 1930 (monatlich S 550.-). Ein Vergleich mit dem Jahre 1931 ergibt, dass das Erfordernis auf dem Gebiete der Kreditbewegung um S 145.282.- höher ist, was seine Erklärung vor allem in der Einstellung der Rechnungsschulden des Jahres 1931 findet. Bei diesem Kapitel möchte ich auch auf den Schuldenstand der Gemeinde Steyr hinweisen, der im Vergleich zu anderen Städten trotz der entsetzlichen Lage; in der wir uns heute befinden, nicht hoch genannt werden kann, der allerdings infolge der besonders wirtschaftlichen und sozialen Struktur dieser Stadt unerträglich ist. Der Schuldenstand per 31. Dezember 1931 beträgt S 3,070.715.-, der sich noch um den Betrag von S 280.000.- für gestundete Beträge und Zahlungsrückstände aus dem Jahre 1931 erhöht. Eebenso drückend und die grösste Sorge der Gemeinde seit Jahren ist ihr Zinsendienst: Einem Erfordernis von S 321.300.-, d.s. 14.8 % des reinen Erfordernisses steht eine Bedeckung von S 105.800.- gegenüber, sodass sich ein Abgang von S 215.500.- ergibt. Im Zinsendienst bei länger fristigen Darlehen ist gegenüber 1931 eine Verminderung um S 3.147.- eingetreten, was mit der Rückzahlung am Sammelkredit gelegentlich des Fachschulverkaufes zusammenhängt. Eine Steigerung weist das Erfordernis für den städtischen Gebäude- und Grundbesitz (um S 3.400.-) auf. Die im Vorjahre präliminierten Beträge, insbesondere für die Erhaltungskosten der Ennsleitenhäuser erwiesen sich als zu gering. Trotz Erhöhung des Erfordernisses dürfte aber kaum das Auslangen gefunden werden. Die Post "Zinsen für“ schwebende Schulden" ist um S 7.700.- erhöht, da mit der ZahLung von enormen Verzugszinsen für Rechnungsschulden gerechnet werden muss. Bei den Bedeckungsziffern dieses Kapitels sind die Erträgnisse aus Miethäusern und Grundstücken um S 2.690.- erhöht, (Mietzinserhöhung) die Erträgnisse aus Wertpapieren und Geschäftsanteilen um S 1.214.- niedriger präliminiert.
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