Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

1. Den aktiven pragmatischen Angestellten, Vertragsangestellten und Neupensionisten werden 4 %, 5 % bezw. 6 % in sinngemässer Anwendung des Art.III, § 2 des zit. Gesetzes ab 1.Oktober 1931 abgezogen. Die Sonderzahlung entfällt für die Jahre 1932 und 1933. 2. Die Bezüge der Altpensionisten werden mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Oktober 1931 um 1 % gekürzt, soferne das Budgetsanierungsgesetz auf sie überhaupt Anwendung findet. Den Altpensionisten wird die im Monate Dezember 1931 fällige Sonderzahlung (B.G. vom 16. Juli 1931, B.G.Bl. Nr. 212) im Dezember 1932 und 1933 zuerkannt. G.R. Dr.Peyrer-Angermann nimmt gegen die Trennung der Angestelltenangelegenheit in zwei Teile und zwar in eine öffentliche und eine vertrauliche, Stellung. Durch diese Trennung wird der Anschein erweckt, dass die Angelegenheit verwischt werde. Aus diesem Grunde wird er sich der Abstimmung enthalten. G.R. Josef Urban verurteilt auf das Schärfste, dass immer nur auf Konto der Arbeiterschaft und Angestelltenschaft saniert wird und erklärt, dass deshalb die kommunistischen Gemeinderäte den Antrag ablehnen. Bürgermeister-Stellv. Rudolf Marktschläger erklärt, dass die christlichsoziale Fraktion dem Antrag zustimmen werde, da hiedurch doch eine kleine Ersparung erzielt wird, er bedauert aber ebenso, dass sich die Gemeinde zu diesem Schritt entschliessen musste, da ja andererseits die Konsumkraft der Angestellten in ihrem verminderten Ausmass auch wieder auf die Geschäftswelt nicht ohne Folgen bleibt. Der Antrag wird hierauf mit 2 Gegenstimmen bei 4 Stimmenenthaltungen angenommen. Anschliessend an die Gehaltskürzung der Magistratsangestellten bringt der Referent Bürgermeister Sichlrader folgenden Antrag:

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