Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

eines Bundesgesetzes, das die Angleichung der Bezüge der Gemeindeangestellten an die Bundesangestellten regeln würde, zu befürchten und würde dies ein monatliches minus von S 1000.- für die Gemeinde bedeuten. Schliesslich kann nicht der gegenwärtige Gemeinderat, sondern die Schöpfer dieser Dienstordnung dafür verantwortlich gemacht werden und ist auch auf die Oeffentlichkeit in dieser Beziehung aufklärend einzuwirken. G.R. Dr. Peyrer-Angermann erklärt aus den bereits in der öffentlichen Sitzung dargetanen Erwägungen sich der Stimme zu enthalten. Sodann wird der Referentenantrag mit 2 Gegenstimmen bei 3 Stimmenenthaltungen angenommen. Hierauf übernimmt Bürgermeister Sichlrader wieder den Vorsitz und es gelangt Punkt 5.) Fürsorgerekurse zur Behandlung. Referent Bürgermeister-Stellv. Azwanger: Zl. 5830/31 Gutenthaler Josef, Fürsorgerekurs. Antrag: Dem Rekurse wird in Ansehung der aussergewöhnlichen Notlage des Rekurenten teilweise stattgegeben und ihm für den mj. Josef Gutenthaler ein Paar Schuhe bewilligt. Einstimmig angenommen. Zl. 5854/31. Schaufler Johann, Fürsorgerekurs. Dem Rekurse gegen die Ueberweisung des monatlichen Erziehungsbeitrages per S 80.- in Lebensmittelanweisungen wird keine Folge gegeben. Begründung: 1.) Die Art der Flüssigmachung liegt im freien Ermessen der Fürsorgeräteversammlung. 2.) Muss der Fürsorgeräteversammlung Gewähr geboten sein, dass der bewilligte Beitrag auch seiner Bestimmung gemäss verwendet wird. Diese Gewähr scheint bei Auszahlung des Erziehungsbeitrages in Geld nicht gegeben. Einstimmig angenommen.

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