Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

Die Magistratsangestellten der Stadt Steyr werden nach dem Gehaltsschema der Bundesangestellten entlohnt. Durch die im Jahre 1930 beschlossene Dienstordnung haben die Angestellten gegenüber den Bundesangestellten gewisse Vorteile gehabt. Während die Bundesangestellten eine 78,3 %ige Pensionsbemessungsgrundlage haben. hatten die Gemeindeangestellten eine 100 %ige. Die Bundesangestellten müssen für ihre Bezüge Einkommensteuer und Pensionsbeiträge bezahlen, für die Gemeindeangestellten wurden diese Bezüge bisher vom Dienstgeber geleistet. Ausserdem hat der Bund die Kriegsdienstzeit 1 1/2 fach angerechnet, während in Steyr eine zweifache Anrechnung durchgeführt wurde. Es handelt sich hier um Begünstigungen, die wiederholt von den vorgesetzten Gebietskörperschaften beanstandet wurden. Es muss allerdings festgestellt werden, dass die Einreihungsverhältnisse der Magistratsangestellten eine derartige Begünstigung bis zu einem gewissen Grade rechtfertigen. Es muss ferner festgestellt werden, dass fast alle grösseren Gemeinwesen in Oesterreich das sogenannte Einheitsschema eingeführt haben, das insbesondere bei den höheren Dienstposten wesentlich höhere Gehälter aufweist. Die meisten städtischen Angestellten hatten bis in die letzte Zeit 14 Monatsgehälter, während unsere Angestellten bloss 60 % eines Monatsgehaltes als Sonderzahlung erhielten. Die jetzigen Verhältnisse zwingen uns, auch in dieser Hinsicht mit den Angestellten zu verhandeln, um die bisher bestehenden Privilegien aus der Welt zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Angestellten auf die erworbenen Rechte nicht gerne verzichten und dass ihnen ein Teil dieser erworbenen Rechte abgelöst werden musste, weil sonst überhaupt eine Aenderung der Dienstordnung nicht möglich gewesen wäre. Das Ergebnis der Verhandlungen, das in Form der Dienstordnungsänderung durch den Gemeinderat zu genehmigen ist, ist in kurzen Zügen folgendes:

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