Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

2.) Ich habe schon am 4. und 5. November 1930 bei der Polizeileitung dagegen Protest erhoben, dass anlässlich besonderer Ereignisse jedes Einvernehmen mit dem Bürgermeister, der ja auch Bezirkshauptmann der Stadt Steyr ist, bewusst unterlassen wird. Ich habe denselben Protest am 13. September d.J. und am 21. Oktober d.J. wieder erhoben, allerdings ohne Erfolg. Ich bin zwar der Ansicht, dass die Leitung der Polizei gemäss Art. 22 der Verfassung zu einem solchen Einvernehmen verpflichtet wäre. Ich werde diese Interpellation unverzüglich an den Landeshauptmann zur Untersuchung der geschilderten Vorfälle weiterleiten. Wer die Kosten des Gendarmerieaufgebotes getragen hat, vermag ich nicht zu sagen, nachden bestehenden Gesetzen hat diese Kosten der Bundesschatz zu tragen. Ich selbst bedauere das durch nichts begründete und allen besonnenen Menschen unverständlich erscheinende scharfe Vorgehen der Polizei, da eine solche Handlungsweise sicherlich nicht zur Beruhigung der in schwerster Not lebenden Bevölkerung dieser Stadt beiträgt. Damit ist die öffentliche Sitzung vom Vorsitzenden für geschlossen erklärt. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ueberprüfer:

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