Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters bekannt, dass vom G.R. Hans Steiner ein Schreiben eingelangt ist, wonach dieser die im Mai 1931 mit den Parteien der Deutschen Wahlgemeinschaft abgeschlossene Arbeitsgemeinschaft als gelöst betrachte und dass dies zur Kenntnis genommen wird. Weiters bringt der Vorsitzende die Anfrage des G.R. Josef Kirchberger und Genossen zur Verlesung und gibt bekannt, dass er sich die Beantwortung bis zum Schlusse der öffentlichen Sitzung vorbehalten werde. Es erfolgt die Verlesung: "1. Am 13. September d.J. hat bekanntlich die Heimwehr versucht, mit Gewalt die österreichische Regierung zu stürzen und die gesetzmässige Verfassung durch eine Diktatur zu ersetzen, ein Vorgehen, das zweifellos das Verbrechen des Hochverrates beinhaltet. Wie durch eine Reihe von Zeugen erhärtet ist, hat sich an diesem Putschversuch auch G.R. August Firbas, der bei Antritt seines Gemeinderatsmandates das Gelöbnis ablegte, die Gesetze der Republik und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten und der Stadt Steyr die Treue zu halten, aktiv beteiligt. Herr Firbas hat durch diese Handlung seine Pflicht als Gemeinderat grob verletzt, sein Gelöbnis gebrochen; es stellen daher die Gefertigten an den Herrn Bürgermeister die Anfrage, was er zu tun gedenkt, um in Hinkunft derartige Pflichtvergessenheiten von Mitgliedern des Gemeinderates steuern zu können? 2. Am 21. Oktober d.J. sprach in einer Versammlung in Steyr der Heimwehrführer Starhemberg. Aus diesem Anlasse wurde unnötigerweise ein grosses Gendarmerieaufgebot nach Steyr beordert; auch die Bundespolizei entwickelte eine Tätigkeit, die den Anschein erweckte, als gelte es die Stadt Steyr vor dem Eindringen auswärtiger feindlicher Mächte zu schützen. In dem löblichen Bemühen, die Heimwehrversammlung ja vor jedem Störungsversuch zu bewahren, verbot die Bundespolizei jedermann, sich dem
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