Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

G.R. Josef Kolaritsch erhebt namens der kommunistischen Partei und der revolutionären Arbeiterschaft Steyr's schärfsten Protest gegen die Vorgangsweise der Polizei am 13. Oktober 1931 und kommt auf die nächtlichen Hausdurchsuchungen bei kommunistischen Funktionären und schliesslich auf das einseitige Vorgehen der Polizei bei Erlassung von Versammlungsverboten zu sprechen. Einerseits stellt man zum Schutze der Heimwehrversammlungen die ganze Exekutive zur Verfügung und verbietet andererseits kommunistische Demonstrationen und Versammlungen mit der Begründung, dass der Bund die Ausgaben für die Beistellung des nötigen Wacheaufgebotes nicht ertragen kann. G.R. Kolaritsch ersucht sodann um Beantwortung seiner in der letzten Gemeinderatssitzung gestellten Anfrage bezüglich der Vorkehrungen des Bürgermeisters wegen Erwirkung eines Verbotes der Heimwehrversammlung am 13. Oktober 1931 und meint, dass dieser Tag ein Schulbeispiel bürgerlicher Demokratie darstellt und fordert in einer Resulution unter anderen Punkten die sofortige Entfernung des Abteilungsinspektor Mayrs von seinem Posten und die Einstellung der von der Gemeinde für das Bundespolizeikommissariat Steyr zu leistenden Zuschüsse. Bürgermeister Sichlrader erklärt, die Ausführungen des Gemeinderates Kolaritsch in seine heutige Beantwortung nicht einbeziehen zu können und dass die Resolution Kolaritsch erst nach schriftlicher Einbringung und Unterstützung von 5 Gemeinderatsmitglieder der geschäftsordnungsmässigen Behandlung zugeführt werden kann. Sodann schreitet Bürgermeister Sichlrader zur Interpellationsbeantwortung und führt aus: 1.) Die Gemeindeverfassung gibt mir keine Handhabe zu einem Einschreiten; das Wort in einer solchen Sache hat nach meiner Ansicht der Staatsanwalt.

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