Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

die eben bei Vorhandensein ausserordentlicher Verhältnisse die Finanzgesetzgebung vorsieht. Ich habe damals von dieser Stelle aus ausdrücklich gesagt, dass das Finanzproblem der Stadt Steyr aus eigener Kraft nicht gelöst werden kann, da die Verarmung dieser Stadt unentwegt fortschreitet, dass das Fürsorgewesen in einem Masse in Anspruch genommen wird, das in keinem Verhältnis zu unseren Einnahmen steht, dass es unmöglich sei, der Bevölkerung noch weitere nennenswerten Lasten aufzubürden, Ich erinnere ferner an die denkwürdige Sitzung vom 29. Dezember 1928, den ich als einen Schicksalstag für die Stadt Steyr bezeichnet habe und in der ich gewissermassen eine Bilanz gezogen habe und alle Wege gezeigt habe, die zu einer Gesundung unserer Verhältnisse führen könnten. Es ist müssig, neuerlich auf die Ursachen der Verelendung dieser Stadt hinzuweisen, sie sind ja der gesamten Bevölkerung zur Genüge bekannt. Ich habe in jener Sitzung auch auf die Fehler hingewiesen, die geschehen sind, die aber niemals von Ausschlag gebender Bedeutung geworden sind, da wir ja seit dem Jahre 1926 im Gegensatze zu vielen anderen Gemeinwesen keine Groschen Darlehen mehr aufgenommen haben. Ich erinnere ferner an unsere drakonischen Sparmassnahmen, die sich allerdings in späteren Jahren bitter rächen werden, da ja der Verfall einer Stadt auf dem Gebiete der kommunalen Technik nicht durch Ersparungsmassnahmen verhütet werden kann, sondern nur durch eine planmässige Aufbauarbeit. Ich habe schon damals auf jenen Zeitpunkt verwiesen, in dem wir nicht mehr in der Lage sein werden, unseren privatrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir haben damals ein Sanierungsprogramm aufgestellt, das man nicht mit Unrecht als einen Ausverkauf bezeichnet hat und das ja in seinem Wesen nach allgemein bekannt ist, sodass ich mich darüber nicht des Näheren auslassen brauche. Wir sind schon damals zu einem radikalen Personalabbau geschritten, wir haben das Fürsorgewesen unter dem Druck unwiderstehlichen Zwanges auf das gesetzliche

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2