Anlässlich der Budgetberatung für das Jahr 1931 habe ich in der Sitzung vom 20. Dezember 1930 die Behauptung aufgestellt, dass wir vielleicht dann, wenn alle Punkte des seinerzeitigen Sanierungsprogrammes erfüllt werden, noch über das Jahr 1931 hinwegkommen werden, wenn aber die restlose Erfüllung des Sanierungsprogrammes nicht gelingt, dann muss schon im Jahre 1931 die Entscheidung fallen. Das, was ich vor ungefähr einem Jahre behauptet habe, ist nunmehr zur traurigen Gewissheit geworden. Die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Steyr hat nunmehr einen Tiefstand erreicht, der uns zwingt, die vorgesetzten Regierungsstellen nochmals und mit allem Ernste auf unsere Lage aufmerksam zu machen, damit es nicht zu einer Katastrophe kommt, deren Folgen unübersehbar wären. Wir haben uns in den letzten Monaten immer unter Zuziehung eines Vertreters der Minorität ernstlich bemüht, verschiedene Zahlungserleichterungen, Stundungen zu erreichen, wir haben auch manche Erfolge erzielt, aber all das genügt natürlich nicht, um die zerrütteten Finanzen dieser Stadt, in der ja seit mehr als zwei Jahren eine Massenarbeitslosigkeit herrscht, wie kaum jemals, in Ordnung zu bringen. Ich fühle mich daher verpflichtet, dem Gemeinderate wieder einen Generalbericht zu erstatten, um vor allem den Nachweis zu erbringen, dass die Gemeindeverwaltung nichts unterlassen hat, die drohende Gefahr des Zusammenbruches abzuwehren. Ich muss natürlich vieles wiederholen, was ich in diesem Saale schon gesagt habe, es ist aber notwendig, damit die Oeffentlichkeit immer wieder zur Kenntnis kommt, welch zermürbenden und aufreibenden Kampf wir zu kämpfen gehabt haben. Ich will natürlich nur über jene Pariode berichten, in der ich die Geschäfte dieser Stadt führe. Und so habe ich bereits im Jahre 1926 anlässlich der Budgetberatung für das Jahr 1927 an die übergeordneten Gebietskörperschaften den ernsten Apell gerichtet, die wahren Ursachen der Finanznot dieser Stadt zu studieren und jene Massnahmen zu ergreifen,
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