Zl. 4200/51 Oesterreichische Brau-A.G., Einspruch gegen die Konzessionsabgabevorschreibung. Dem Einspruch wird mangels der gesetzlichen Voraussetzung keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 3665/31 Heinrich Frank Söhne, Einspruch gegen die Ankündigungsabgabe. Dem Einspruch wird mangels der gesetzlichen Voraussetzungen keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 2733/31 Wolf Otto, Einspruch gegen die Autoabgabe. Dem Einspruche wird mangels der gesetzlichen Voraussetzungen keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 3508/31 Buchegger Mathias, Uebertretung der BauordnungBerufung. Der Berufung wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl.4174/31 Eisinger Johann, Beschwerde gegen die Konzessionsabgabe. Dem Einspruch wird keine Folge gegeben, die Abgabe jedoch in Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse ausnahmsweise auf S 50.- ( Schilling fünfzig) herabgesetzt. Einstimmig angenommen. Zl. 4331/31 Rohrhofer Anton, Beschwerde gegen die Konzessionsabgabe. Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben, die Abgabe jedoch in Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe auf 50 % herabgesetzt. Einstimmig angenommen. Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger übernimmt den Vorsitz und erteilt zu Punkt 8 der Tagesordnung dem Bürgermeister Franz Sichlrader das Wort. Der Bürgermeister führt folgende: aus:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2