(Gemeindestatut der Stadt Steyr) abgeändert wird. Der o.ö. Landtag hat beschlossen: Art. I Der erste Satz des § 15 hat zu lauten: Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf sechs Jahre gewählt, Art. II Die Bestimmung dieses Gesetzes findet bereits Anwendung auf den am 19. April 1931 gewählten Gemeinderat. Einstimmig angenommen. Punkt 6.) Abgaben-Rekurse. Entfällt. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 7.) Rechnungsabschluss pro 1930. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger und erteilt dem Referenten das Wort. Zl. 2671/31 Der Bürgermeister berichtet als Finanz-Referent folgendes: Meine Damen und Herren ! So wie im Vorjahr, ist Ihnen auch heuer ein Auszug aus der Jahresrechnung pro 1930 zugestellt worden. Der Originalrechnungsabschluss war durch 14 Tage und zwar vom 2. bis 16.Mai 1931 im Stadtrechnungsamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen, Erinnerungen dagegen wurden nicht erhoben. Die stichprobenweise, ziffernmässige Ueberprüfung der Hauptbücher und sonstigen, mit der Gebarung in Zusammenhang stehenden Belege etz., wurde am 5. Juni l.J. durch die gemeinderätlichen Kassenkommissäre, Stadtrat Karl Dedic und Stadtrat Ferdinand Knabl vorgenommen. Der Referent verliest das aufgenommene Protokoll hierüber. Noch eines möchte ich einleitend erwähnen: Es ist vermutlich das letztemal, dass Sie den Rechnungs-
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