Gemeinderat Josef Hamberger legt dar, dass es sich im Falle Minichshofer um einen berücksichtigungswürdigen Fall handelt, da die Frau in sehr dürftigen Verhältnissen lebt, die Unterstützung ihrer Söhne nicht ausreichend ist und sie selbst nur einen wöchentlichen Verdienst bis zu S 2.- infolge ihres hohen Alters erzielt. Er beantragt, dem Rekurse Folge zu geben. Der Referent erklärt hiezu, dass er sich keinesfalls verschliesse die Notlage der Frau anzuerkennen, dass aber die Mittel nicht vorhanden sind, dem Rekurse Rechnung zu tragen. Er verweist darauf, dass es in Steyr noch viel Aermere gibt und die Gemeinde in vielen Fällen helfend eingreifen muss. Weiters bemängelt der Referent das Vorgehen der Industriellen Bezirkskommission in Punkto Abweisung der Unterstützungsansuchen und kommt zu dem Schlusse, dass sich hiedurch eine enorme Belastung der Fürsorgeausgaben bemerkbar macht, Hierauf wird der Antrag des Referenten mit Mehrheit angenommen. Zl. 3664/31 Gruber Klara, Fürsorgerekurs. Dem Rekurse wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz, insbesonders aber weil der Gatte der Beschwerdeführerin im Bezuge der Altersrente steht, keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 3523/31 Hollerweh Marie, Fürsorgerekurs. Dem Rekurse wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz, insbesonders aber weil der Gatte der Beschwerdeführerin im Bezuge der Altersrente steht, keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl. 3568/31 Schäffel Martha, Fürsorgerekurs. Dem Rekurse wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben.Einstimmig angenommen.
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