Betrag der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen. Er beantragt daher: Der Genossenschaft wird in Würdigung der schlechten finanziellen Verhältnisse vorläufig auf die Dauer von zehn Jahren, das ist bis 31. Dezember 1941 (eintausendneunhunderteinundvierzig) ein jährlicher Zuschuss von S 2.500.- (zweitausendfünfhundert) unter der Bedingung bewilligt, dass der Stadtgemeinde Steyr für drei Wohnungen das Vermietungsrecht eingeräumt wird. Der Betrag wird in Vierteljahrsraten zu den üblichen Zinsterminen flüssig gemacht. Einstimmig angenommen. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 3.) "Geste", Eröffnungsbilanz u. Jahresbilanz 1930 (Halbjahr) Zl. 1224/31 Der Referent berichtet, dass sich der Stadtrat eingehend mit der Eröffnungsbilanz der neuen "Geste" befasst habe und verliest dieselbe, gibt die notwendigen Erläuterungen. Die Bilanz wurde durch das Kontrollamt genauestens überprüft. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Juli 1930, Zl. 3052, Pkt. 4 der "Geste" statt eines Firmensondervermögens von S 38.000.- nur ein Sondervermögen von S 24.380.81 zu belassen. Dieses Sondervermögen besteht aus den mit 1.August 1930 ausgewiesenen liquiden Mitteln per S 3,758.11, aus den am gleichen Tage vorhandenen Anlagewerten (Einrichtung und Lager der Reklameabteilung und Leichenbestattung) per S 20.544.78 und aus transitorischen Aktiven per S 76.92. Die Bestattungskonzession zu einem Werte von S 12.000.- wird das Aktivum der Stadtgemeinde übernommen. Die Debitoren und Kreditoren der "Geste" mit 31. Juli 1930 werden sinngemäss zur Gänze von der Stadtgemeinde Steyr übernommen und die Debitoreneingänge zur Abstattung von Kreditoren verwendet.
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