An Gesamteinnahmen ergeben sich S 3,151.370.- Werden die unwirksamen Einnahmen u.zwar: 1. der Kassarest vom Vorjahr per S 43.250.- 2. die Bankbehebungen etz. per S 116.793.- 3. der nicht zu Darlehensrückzahlungen verwendete Kaufschillingsrest für das Krankenhaus per S 66.038.- zusammen S 226.081.- abgezogen,verbleiben an wirksamen Einnahmen S 2,925.289.- Die Gesamtausgaben betrugen S 3,503.780,- hievon ab die Hinterlegungen im Bankverkehr etz. S 47.880.- verbleiben an wirksamen Ausgaben S 3,455.900.- Der Gebarungsabgang 1930 beträgt daher voraussichtlich 530.611.- Ein Vergleich mit dem Voranschlag ergibt: präliminierte Einnahmen 1930 S 2,228.300.- Ausgaben 1930 S 2,504.700.- Nachtragskredite lt. G.R.Beschluss vom 20.12.1930 S 1,016.300.- S 3,521.000.- präliminierter Abgang S 1,292.700.- gegenüber dem tatsächlichen (vermutlichen) Abgang per S 530.611.- ist die laufende Gebarung günstiger um S 762.089.- Einnahmen und Ausgaben weisen gegenüber dem Voranschlag eine bedeutende Steigerung auf, was auf das Einfliessen des nicht präliminierten Krankenhauskaufschillings bei den Einnahmen und auf die damit getätigten Kreditrückzahlungen sowie Lasten anlässlich der Verbundlichung der Sicherheitswache zurückzuführen ist. Sieht man von den Einnahmen für das verkaufte Krankenhaus und den damit durchgeführten Kreditrückzahlungen ab, ergibt der provisorisch errechnete Gebarungsabgang per S 530.611.- gegenüber dem ursprünglich präliminierten Abgang per S 276.400.- eine Steigerung von S 254.211.-
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