Gemeinderatsprotokoll vom 13. März 1931

Zl. 600/31 Pfaffenhuber Julianne. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche stattzugeben die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und einen Schuhkostenbeitrag von S 15.- zu bewilligen. Nur ein Beitrag wurde deswegen gegeben, weil Gesuchstellerin über, wenn auch geringe, so doch über einige Mittel zum Unterhalte verfügt. Zl. 666/31 Schmidthauser Viktoria. Der Gemeinderat beschliesse: Die Gründe der Fürsorgeräteversammlung, wonach die Kinder verpflichtet und in der Lage sind, für den Unterhalt der Mutter aufzukommen, sind zutreffend, der Einspruch ist daher abzuweisen. Zl. 723/31 Sabith Josefa. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Die Not, unter der die Stadt und Bewohnerschaft leiden, ist notorisch. Diese Not erfordert daher von jedermann besondere Wirtschaftlichkeit und Einschränkung im Verbrauche der gegebenen Mittel. Die Stadtverwaltung muss es daher ablehnen, Verpflichtungen, welcher Art immer, zu übernehmen, wenn andere Verpflichtete vorhanden und diese auch in der Lage sind, die Verpflichtungen zu erfüllen, wie es in diesem Falle beim Sohne der Gesuchstellerin der Fall ist. Die Abweisung durch die I. Instanz ist daher begründet. Zl.790/31 Hochholzer Julie. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche der Partei keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wegen des laufenden Erziehungsbeitrages zu bestätigen. Doch bewilligt der Gemeinderat in teilweise Anerkennung der Notlage eine einmalige Aushilfe von S 20.-. Der Einspruch musste abgewiesen werden, weil die Partei eine, wenn auch kleine laufende Unterstützung pro Woche bezieht, die die nach dem Armengesetze üblichen Unterstützungen der Gemeinde Steyr immer noch übersteigt, daher Entscheidung der I. Instanz nur diesen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2