Gemeinderatsprotokoll vom 13. März 1931

Es sei Sache der Steyr-Werke, sich darum zu kümmern. Der Antrag wurde sodann einstimmig angenommen. Fürsorgeausschuss u. Finanz- und Rechtsausschuss. Ref, Bürgermeister-Stellvertreter Russmann: Punkt 9.) Erhöhung des Handgeldes für Pfleglinge. Zl. 1532751 Der Referent begründet nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: in teilweiser Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Jänner 1927, Zl.26880/23 den im voller Versorgung der Gemeinde stehenden Pfleglingen der Versorgungsheime I und II wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. April 1931 das Taggeld von S 2.- auf S 4.- pro Monat erhöht. Diese Erhöhung gilt nicht für jene Pfleglinge, die bloss Unterkunft oder sonstige Teilversorgung haben. Die übrigen Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.1.1927, bleiben aufrecht. G.R. Dr. Peyrer-Angermann stellt die Anfrage über die finanzielle Auswirkung. Bürgermeister-Stellv. Russmann beantwortet die Anfrage dass sich das Erfordernis hiefür von ca. S 4000.- auf S 8.000.- steigert und im Präliminare vorgesehen sei. G.R. Dr. Peyrer-Angermann sehe gerne eine noch weitere Erhöhung. Bürgermeister Sichlrader meint dagegen, dies sei gegenwärtig nicht möglich. Sollte es der Stadt einmal besser gehen, werden diese Aermsten der Armen besser gestellt werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Am Schlusse der öffentlichen Sitzung hält Bürgermeister Sichlrader noch folgende Ansprache:

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