G.R. Josef Kirchberger führt aus, dass für die Beurteilung einzig das Gesetz massgebend ist und von den gesetzlichen Bestimmungen nicht abgegangen werden kann. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. Zl.3244/30 Knabl Ferdinand, Beschwerde gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Der neuerlich erhobenen Vorstellung wird keine Folge gegeben, da kein Grund vorliegt, den Gemeinderatsbeschluss vom 31. November 1930 zu ändern. G.R. Karl Lemp verweist auf gewisse Ungerechtigkeiten und erklärt dagegen, zu stimmen. G.R. Josef Kirchberger sagt, dass er von seinem Antrag nicht abgehen könne, worauf der Antrag mit Mehrheit angenommen wird. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 8.) Resolutionsantrag betreffend Milderung der Arbeitslo-- sigkeit. Der Referent führt u.a. aus: Die o.ö. Landesregierung hat über Beschluss des Ministerrates alle Gemeinden des Landes aufgefordert, Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen und vor allem die für das Jahr 1931 vorgesehenen Arbeiten und Bestellungen tunlichst noch in den Wintermonaten durchzuführen. Der Bürgermeister musste der Landesregierung berichten, dass die Gemeinde Steyr nicht in der Lage ist, die gewünschten Vorkehrungen zu treffen, da die Gemeinde entsprechend ihrer finanziellen Lage nur die allernotwendigsten Arbeiten nach Massgabe der Steuereingänge durchführen kann. Es ist selbstverständlich, dass wir, wenn wir die flüssigen Geldmittel hätten, nicht erst einer Anregung von anderer Seite bedurft hätten um der Not in unserer Stadt einigermassen zu steuern. Es kann uns wahrhaftig niemand zum Vorwurf machen,
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