2. Sollten sich durch unvorhergesehene Umstände notwendige Aenderungen in der Bestellung des Vorsitzenden ergeben, so wird das Magistrats-Präsidium ermächtigt, an Stelle eines ausscheidenden Vorsitzenden einen anderen geeigneten Angestellten des Magistrates hiefür zu bestellen. Von der Verlesung des Verzeichnisses wird mit Zustimmung des Gemeinderates abgesehen. Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ueberprüfer:
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