Der Vorsitzende eröffnet um 17 Uhr 40 die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit bringt er zur Kenntnis, dass die Gemeinderäte Huber Franz, Schwitzer Erna, Azwanger Anton, Patek Irene, Dr. Ulrich Futter, die Stadträte Dressl August, Gaiblinger Leopold und Schlossgangl Leopold sich entschuldigt haben. Als Niederschriftsprüfer fungieren die Gemeinderäte Knogler Richard und Leitzinger Karl. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und erteilt zu Finanz- und Rechtsausschuss 21. 45,69/Präs. 1.) Ausschreibung der Gemeinderatswahlen dem Bürgermeister Sichlrader das Wort, der auf Grund des bereits vorliegenden Beschlusses auf Zusammenlegung der Gemeinderatswahlen mit einer anderen Wahl formell die Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 19. April empfiehlt und beantragt: Der Gemeinderat bestimme gemäss § 15 des Gemeinde-Statutes bezw. § 25 der Wahlordnung für die Stadt Steyr als Tag der Wahlausschreibung den 5.März 1931 und als Wahltag den 19.April 1931. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader erteilt sodann dem Referenten Stadtrat Dr. Schneeweiss zu Punkt 2.) Bestimmung der Vorsitzenden der Wahlbehörde das Wort, der im Sinne des § 6 der o.ö.Landtagswahlordnung vom 17.Juni 1930 beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: 1. Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen für die am 19.April 1931 stattfindende Wahl in den o.ö. Landtag und der gleichzeitig durchzuführenden Gemeinderatswahl für die Stadt Steyr werden aus dem Stande der Magistratsangestellten analog der Nationalratswahl vom Jahre 1930 bestellt.
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