Niederschrift über die ausserordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am Mittwoch, den 4.März 1931. Tagesordnung Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Sichlrader: Punkt 1.) Ausschreibung der Gemeinderatswahlen. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 2.) Bestimmung der Vorsitzenden der Wahlbehörde: Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte: Dedic Karl, Roithner Hans, Klement Karl, Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte: Baumgartner Hans, Leitzinger Karl, Futterer Franz, Hamberger Josef, Lemp Karl, Pfaff Johann, Hambrusch Peter, Riedler Ludwig, Huemer Alois, Schwandtner Anton, Kirchberger Josef, Steiner Florian, Chalupka Elise, Tribrunner Franz, Knabl Ferdinand, Voglsam Josef, Knogler Richard, Witzany Hans, vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr.Ferdinand Häuslmayr, als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus.
Der Vorsitzende eröffnet um 17 Uhr 40 die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit bringt er zur Kenntnis, dass die Gemeinderäte Huber Franz, Schwitzer Erna, Azwanger Anton, Patek Irene, Dr. Ulrich Futter, die Stadträte Dressl August, Gaiblinger Leopold und Schlossgangl Leopold sich entschuldigt haben. Als Niederschriftsprüfer fungieren die Gemeinderäte Knogler Richard und Leitzinger Karl. Den Vorsitz übernimmt Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und erteilt zu Finanz- und Rechtsausschuss 21. 45,69/Präs. 1.) Ausschreibung der Gemeinderatswahlen dem Bürgermeister Sichlrader das Wort, der auf Grund des bereits vorliegenden Beschlusses auf Zusammenlegung der Gemeinderatswahlen mit einer anderen Wahl formell die Zusammenlegung mit der Landtagswahl am 19. April empfiehlt und beantragt: Der Gemeinderat bestimme gemäss § 15 des Gemeinde-Statutes bezw. § 25 der Wahlordnung für die Stadt Steyr als Tag der Wahlausschreibung den 5.März 1931 und als Wahltag den 19.April 1931. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader erteilt sodann dem Referenten Stadtrat Dr. Schneeweiss zu Punkt 2.) Bestimmung der Vorsitzenden der Wahlbehörde das Wort, der im Sinne des § 6 der o.ö.Landtagswahlordnung vom 17.Juni 1930 beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: 1. Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen für die am 19.April 1931 stattfindende Wahl in den o.ö. Landtag und der gleichzeitig durchzuführenden Gemeinderatswahl für die Stadt Steyr werden aus dem Stande der Magistratsangestellten analog der Nationalratswahl vom Jahre 1930 bestellt.
2. Sollten sich durch unvorhergesehene Umstände notwendige Aenderungen in der Bestellung des Vorsitzenden ergeben, so wird das Magistrats-Präsidium ermächtigt, an Stelle eines ausscheidenden Vorsitzenden einen anderen geeigneten Angestellten des Magistrates hiefür zu bestellen. Von der Verlesung des Verzeichnisses wird mit Zustimmung des Gemeinderates abgesehen. Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ueberprüfer:
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