Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezember 1930

dem Arbeitsorte durchgeführt werden soll. Eine derartige Verfügung würde bei dem heutigen Stande der Lohnempfänger in Steyr eine Verminderung der Lohnabgabe für das Jahr 1931 von S 55-60.000.- bedeuten. Bevor ich auf den Voranschlag selbst zu sprechen komme, möchte ich folgendes vorausschicken: Der Voranschlag 1931 ist entsprechend einer Anregung des statistischen Konsulenten des deutschösterreichischen Städtebundes grundlegend geändert worden,sodass die einzelnen Ziffern mit denen der früheren Voranschläge nicht ohne weiteres verglichen werden können. Die Gemeinde Steyr ist die erste, die diesen nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Voranschlag übernommen hat. Der Gedanke, der dieser Reform vorschwebt, ist, dass, wenn sich alle grässeren Gemeinden diesen Entwurf zum Vorbilde machen, endlich einmal die Möglichkeit gegeben ist, eine vergleichende Statistik der Gemeindeverwaltungen aufzubauen. Und nun zum Voranschlage selbst. Der Voranschlag ist hinsithtlich der Bedeckung aufgebaut auf Stand der Belegschaft in den Steyr-Werken der Annahme, dass der im Jahre 1931 gegenüber dem Stande vom November 1930 keine Einschränkung erfährt, dass schliesslich aus der Aenderung der Abgabenteilung keine Schmälerung der Erträgnisse eintritt, denn mit einer wesentlichen Vermehrung der Eingänge können wir mit Rücksicht auf die etwaigen Folgen der Aenderung der Lohnabgabeverteilung kaum rechnen und dass ferner das Erträgnis aus den Realsteuern nicht noch weiterhin Schmälerungen erfährt. Im Erfordernis sind so wie in den Vorjahren fast aussschliesslich nur Pflichtausgaben vorgesehen. Es enthält also unser Voranschlag keinerlei Verheissungen, er sieht keine ausgestaltende kommunale Tätigkeit vor, keine Modernisierung städtischer Anstalten und der so rückständigen kommunalen Technik. Ich kann daher in diesem Zusammenhange nur das sagen, was ich noch bei jeder Budgetberatung gesagt habe: Unser Budget ist ein Budget der Sparsamkeit,

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