Das Magistrats-Präsidium wird beauftragt, die noch ausstehenden Sanierungsmassnahmen im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Dezember 1928 mit allem Nachdruck und mit aller Beschleunigung weiter zu verfolgen. Bitte um einstimmige Annahme dieses Antrages. Lebhafter Beifall. Als erster Redner spricht Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Hubert Messenböck: Der Voranschlag für das Jahr 1931 erscheint mir als ein typisches Beispiel der allgemeinen Wirtschaftskrise und im besonderen der finanziellen Notlage der Gemeinden. In den letzten Tagen lasen wir, dass ausgezeichnet verwaltete Gemeinden, wie Gmunden, Vöcklabruck, Schärding usw. die Voranschläge mit Abgänge verabschieden mussten. Der Bericht über Schärding schloss mit dem Hinweis, dass die Gemeinde allein nicht mehr weiter wirtschaften könne und Hilfe von aussen brauche. Trotz strenger Sparsamkeit in der eigentlichen Gemeindeverwaltung von Steyr war angesichts des bedeutend reduzierten Betriebes in den Steyr-Werken und des beispiellosen Arbeitslosenelends und der damit auch bedenklichen Gefährdung des Handels- und Gewerbestandes auch für unsere Gemeindeverwaltung nur ein passiver Voranschlag zu erwarten. Die Lage von Steyr ist aber dadurch wesentlich von den übrigen notleidenden Gemeinden verschieden, dass der im Zug der Sanferungsmassnahmen seit Jahren bedingte Ausverkauf, der noch immer wieder Lebensinjektionen brachte, als beinahe beemdet angesehen werden muss. Unter solchen Umständen hat man sich notgedrungen ins Unvermeidliche zu fügen und kann daher nicht darauf bestehen, dass dringende Wünsche im Voranschlag berücksichtigt werden, zumal selbst Forderungen, denen niemand den Charakter der Notwendigkeit versagen kann, in die zum grössten Teil leider utopistische Liste des Anhanges verwiesen werden mussten. Ich nenne hier nur die so dringend nötige Errichtung einer ausreichenden Wasserleitung, die Kanalisation, die Beseitigung des Barackenelendes und der
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