zu sagen, dass die untergeordneten Organe, auch die leitenden Organe in Steyr, auf "höheren" Befehl handelten, ich weiss aber auch, dass ein Beamter dann, wenn ihm etwas ungesetzliches aufgetragen wird, an solche ungesetzliche Befehle nicht gebunden ist. Ich widerhole, dass ich mich zu einer Kritik deswegen berufen erachte, weil jene Ereignisse ebenso wie die Ereignisse des Herbstes des vergangenen Jahres neuerlich die Wirtschaft dieser Stadtschwer geschädigt haben. Und als Bürgermeister habe ich nicht nur das Recht, sondem geradezu die Pflicht, gegen solche Vongänge im Namen der Bevölkerung Stellung zu nehmen. An jenen Tagen konnte ich nur formellen Protest einlegen, da damals nicht das Recht, sondern die Gewalt der Kanonen, der Maschinengewehre und der Karabiner triumphierte. Nun wir aber wieder zu verfassungsmässigen Zuständen zurückgekehrt sind, hoffe ich, dass derartige Uebergriffe endgiltig der Vergangenheit angehören, denn nicht nur dieses Oesterreich braucht den Frieden und die Verständigung, sondern vor allem unsere Stadt, an deren Fortentwicklung zu arbeiten wir gelobt haben. Die Bevölkerung will von uns sachliche Arbeit, die natürlich nur auf dem Boden gegenseitiger Achtung und gegenseitigen Vertrauens möglich ist. Die Bevölkerung wird ihre politischen Kämpfe mit verfassungsmässigen Mitteln austragen, von uns den Gemeindevertretern verlangt sie zunächst wirtschaftliche Arbeit. In diesem Sinne ersuche ich um einmütige Annahme des vorgelegten Budgets. Zl. 5717/30 Präliminare 1931. Schliesslich stellt der Vorsitzende folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige den Voranschlag für das Jahr 1931 im Sinne des Stadtratsantrages vom 19.Dezember 1930 mit der Abänderung, dass aus der Gebarungsgruppe 21 die Betrage unter Post 1 von S 66.000.- und aus der Post 5 von S 6.900.- im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gemeinde in den Anhang verwiesen werden,
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