Kehrichtabfuhr. Der scheinbare Ueberschuss findet seine Erklärung darin, dass die Arbeitslöhne und sonstigen Betriebsspesen in einem anderen Kapitel verrechnet werden. X. Gesundheitswesen. Bedeckung: Erfordernis: Abgang: S 1.000.- S 26.500.- S 25.500.- In diesem Kapitel sind eigentlich nur die personellen Auslagen des öffentlichen Gesundheitsdienstes enthalten. Es ist sehr traurig, dass auf diesem Gebiete, ich denke nur an öffentliche Bäder u.dgl., die Gemeinde so gut wie nichts zu leisten vermag. Die Erhöhung gegenüber 1930 um S 3.000.- ist vor allem auf die starke Inanspruchnahme der Tuberkulosen-Heilstätten zurückzuführen. XI. Wohnungsfürsorge. Bedeckung: Erfordernis: Abgang: S S 4.800.- S 4.800.- Ich glaube dass jeder Kommunalpolitiker, der diese einzige Gebarungsgruppe unseres Voranschlages betrachtet, sofort zu dem Schlusse kommen muss, dass unsere Situation eine geradezu trostlose ist. Steyr dürfte die einzige grössere Stadt sein, die nicht einmal mit Zuhilfenahme der Mittel der staatlichen Wohnbauförderung Wohnungen zu bauen imstande ist. Die fast gänzliche Vernachlässigung auf diesem Gebiete wird uns in Zukunft noch schwere Sorgen bereiten. XII. Armenpflege. Bedeckung: Erfordernis: Aögang: S 37.100.- S 322,100.- S 285.000.- In diesem Kapitel sind vorgesehen die Ausgaben für die gesamte offene und geschlossene Armenpflege ohne die Fürsorge für Kinder und Jugendliche. Wir sehen überall Steigerungen. So sind die regelmässigen Erhaltungs- und Erziehungsbeiträge mit S 104,900.- um S 30.400.- gestiegen. Die Krankenersatzkosten erfahren eine Steigerung von S 15.500.-. Beim ständigen Anwachsen der Zahl der
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2