Tatsache, dass ein Teil des in Betracht kommenden Grundes seit Jahrzehnten als öffentlicher Weg benützt worden war, hinweggesetzt und war es Pflicht der Baubehörde der diesbezüglichen Einwendung des Magistrates Steyr als Verwalter des öffentlichen Gutes Rechnung zu tragen und durch Verweigerung der Baubewilligung vor gesetzmässiger Austragung dieser Frage etwaige Eingriffe der Beschwerdeführerin in die Rechte der hiedurch beteiligten Bevölkerung abzuwehren. Bürgermeister Stellv. Dr. Messenböck führt aus, dass der Weg an der lachenden Mauer kein öffentlicher Weg gewesen sei, was der alte Reithoffer kurz vor seinem Lebensende noch ausdrücklich bestätigt habe. Schliesslich stellt er den Gegenantrag auf Stattgebung des Rekurses. Bürgermeister-Stellv. Russmann sagt, dieser Weg sei immer ein Verkehrsweg gewesen, er erinnere sich aus seiner Knabenzeit her, dass dieser Weg stets benützt wurde und er wundere sich nur, dass der Verein "Frohe Jugend" den Mut aufbrachte, den Weg abzusperren und dadurch den alten Leuten das liebgewordene Platzerl an der Sonne wegzunehmen. Die Baubehörde hat als Hüter der öffentlichen Interessen dies wahrzunehmen und dagegen Stellung zu nehmen. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck hält dagegen, dass dort eben nur ein Platzerl abgesperrt wurde, während am Volksplatz ein Riesenplatz abgesperrt worden sei und halte seinen Gegenantrag aufrecht. Stadtrat Schlossgangl glaubt, wenn der Platz den Kinderfreunden gehören würde, hätte man nichts geredet, man tus dies nur, um einen Keil hineinzutreiben. Bürgermeister-Stellv. Russmann nimmt darauf Bezug und sagt, wenn die Kinderfreunde den Weg an der lachenden Mauer abgesperrt hätten, so würden gerade sie es sein, die mit allem Nachdruck gegen die Absperrung sprechen würden. G.R. Josef Kirchberger überlässt es der christlichen Nächstenliebe, ob der Weg weiterhin abgesperrt bleiben soll.
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