Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 3.) Regelung der Sperrstunde und Hockersteuer. Zl.3757/30 Der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss verliest den Amtsbericht und führt aus: Die Genossenschaft der Gast- und Schankgewerbe in Steyr hat mit Recht auf die verschiedene Behandlung bezüglich der Sperrstundenverfügung zwischen Linz und Steyr hingewiesen und ist an die Gemeinde herangetreten, bei der Landesregierung vorstellig zu werden, diese verschiedene Regelung zu ändern. Der Referent stellt daher namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) Der Magistrat wird ermächtigt, mit Wirksamkeitsbeginn vom 24. November 1930 bis auf weiteres von der Einhebung der Hockersteuer abzusehen. 2.) Die o.ö.Landesregierung wird ersucht, den § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. Dezember 1929,L.G. u. V.Bl. Nr. 63 dahin abzuändern, dass auch das Bundespolizeikommissariat in Steyr die Befugnisse der Bundespolizeidirektion in Linz erhalte. Der Herr Landeshauptmann wird unter einem ersucht, die Stadtgemeinde Steyr in die Kategorie der Gemeinden gemäss Tarifpost 92a der Verordnung der Bundesregierung vom 28. Mai 1930,B.G.Bl. Nr.149 einzureihen. Der Antrag des Referenten wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 4.) Rekurs des Vereines "Frohe Jugend" Der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss berichtet darüber und beantragt schliesslich namens des Finanz-u. Rechtausschusses: Zl. 2000/30 Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Vereines "Frohe Jugend" in Steyr u.Umgebung wider den Bescheid des Magistrates Steyr vom 5.März 1930, Zl.10351/29 wird keine Folge gegeben und dieser Bescheid in dem angefochtenen Teil bestätigt.
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