Gemeinderatsprotokoll vom 21. November 1930

Bürgermeister Sichlrader tritt noch der Bemerkung entgegen, dass dem Gemeinderatsbeschlusse nicht voll nachgekommen wurde. Damit ist diese Debatte abgeschlossen und Bürgermeister Sichlrader betont, dass nun für den Gemeinderat stärkere Arbeit beginnen werde, da für Dezember die Vorlage des Präliminares vorbereitet wird. Auch die Durchführung des Sanierungsprogrammes, die jetzt infolge der Regierungskrise ruhen musste, wird nun wieder aufleben. Bürgermeister-Stellv.Russmann übernimmt den Vorsitz und erteilt Bürgermeister Sichlrader das Wort zu Punkt 2.). Finanz- und Rechtausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 2.) Aenderung der Gemeinderatswahlordnung. Zl. 330/Präs. Der Referent verweist auf die durch das Bürgerlistengesetz gegebenen Verhältnisse bezüglich Anlegung der Bürgerliste. Aus Zweckmässigkeitsgründen sind die Bürgerlisten in Hinkunft auch der Gemeinderatswahl zugrunde zu legen. Dadurch ist eine Aenderung der bestehenden Wahlordnung bedingt. Der Referent stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: I. Die Abänderung der bestehenden Gemeinderatswahlordnung im Sinne des Amtsantrages vom 18. November 1930. II. Der Stadtrat wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung verlangte, das Wesen des Gesetzes nicht berührende Aenderungen am Gesetzestexte im eigenen Wirkungskreise vorzunehmen. III. Das Magistrats-Präsidium wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, dass die nächste Gemeinderatswahl mit einer der bevorstehenden Wahlen zusammengelegt werden kann. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck beantragt die enbloc Annahme. Der Antrag des Referenten wird debattelos einstimmig angenommen.

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