übertragen, wobei im Hinblick auf die Enge, Unübersichtlichkeit und Steigung als Durchzugsstrecke nicht mehr die bisherige Gleinker- und Kirchengasse in Frage kommen, sondern die schon jetzt als Umleitungsstrasse benützte Ennserstrasse,Posthofstrasse- Schlüsselhofgasse,Zwischenbrücken, Engegasse,Stadtplatz, Grünmarkt, Eisenstrasse. 2.) Die Stadtgemeinde Steyr hat vor der Uebernahme der Durchzugsstrecke in die Erhaltung des Bundes die erforderlichen Instandsetzungen der Strassenfahrbahn in der zu übernehmenden Strecke zur Erreichung eines dem Durchzugsverkehr entsprechenden Zustandes auf ihre Kosten durchzuführen. Diese Instandsetzungen sind: a) Ausgestaltung der Abzweigung der Posthofstrasse von der Ennserstrasse durch Einlegung eines Bogens von mindestens 100 Metern Halbmesser, b) Kitontränkung und Oberflächenbehandlung des ebenen Teiles der Posthofstrasse, c) Oberflächenbehandlungder Bergstrecke der Posthofstrasse, d) Pflasterung des noch unbefestigten Teiles der Eisenstrasse bis zum Beginn der Eisenbundesstrasse. 3.) Die Stadtgemeinde Steyr führt noch im heurigen Jahre die Instandsetzung der Brücke über die Steyr und der Neutorbrücke über die Enns mit einem voraussichtlichen Erfordernis von S 120,000.- zunächst auf ihre Kosten unter Aufsicht der Bundesstrassenverwaltung durch. Die Ausbesserung an der Eisenkonstruktion erfolgt im Eigenbetrieb der Bundesstrassenverwaltung. Der Anstrich der Eisenkonstruktion, sowie die Herstelkung der Gehwege und der Brückenfahrbahn sind durch Unternehmer zu bewirken. Bei der Vergebung der bezüglichen Arbeiten ist die Zustimmung der Bundesstrassenverwaltung einzuholen. Die Gemeinde erklärt sich ausdrücklich bereit, alle Massnahmen, die die Bundesstrassenverwaltung zu einer ordnungsmässigen Instandsetzung
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