gesetzliche Begründung haben, somit ein Ausnahmsfall geschaffen würde, der sich gerade für die Gemeinde Steyr folgenschwer auswirken könnte. Zl. 3084/30 Ortner Rudolf, Einspruch betr. Unterhaltsbeitrag Pottfay Anna. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann mit Rücksicht auf den erwerbsfähigen Sohn keine Folge gegeben werden. Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wird bestätigt. Alle 4 Anträge werden gemeinsam ohne Debatte einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Gemeinderat Alois Huemer: Punkt 8.) Baurekurs. Zl. 4610/30 Keuschnigg Anna, Berufung gegen eine feuerpolizeiliche Entscheidung. Der Referent begründet folgenden Antrag: Der Berufung gegen die Magistrats-Entscheidung vom 23. IX. 1930, Zl. 1690, mit welcher der Frau Anna Keuschnigg eine Reihe von Arbeiten aus feuerpolizeilichen Gründen an dem Hause Hammerschmiedberg 14 aufgetragen worden sind, wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Die Abweisung ist umsomehr begründet, als es geradezu im öffentlichen Interesse gelegen ist, dass der Wohnungsmarkt in Steyr bei den notorisch schlechten Wohnungsverhältnissen nicht noch ungünstiger gestaltet werde, dazu kommt, dass Hausbesitzerin und Mieter ausdrücklich beim Amte protokollarisch die Erklärung abgegeben haben, dass sie die Arbeiten für notwendig halten und auch die Kosten tragen. ohne Debatte einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Anton Azwanger: Punkt 9.) Parzellierung bucklige Wiese. Zl. 4050/30 An Stelle des Referenten G.R. Azwanger referiert G.R. Karl Leitzinger und dieser beantragt namens des Bau- und
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