Zum Fall Knabl nimmt G.R. Karl Lemp das Wort und beantragt, dem Rekurse im vollen Umfange stattzugeben und begründet seinen Antrag mit dem Unrecht, das in diesem Falle begangen wurde. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck sagt, das Gesetz sei unter günstigeren Verhältnissen geschaffen worden und bedürfe einer Abänderung. Referent G.R. Kirchberger sagt im Schlussworte, dass ohnedies ein 50 %iger Nachlass gewährt wurde und er von seinem Antrag nicht abgehen könne. Anschliessend meint er, das Gewerbe hätte zu seinem Schutz seinerzeit gegen den Rufmord von Steyr Stellung nehmen sollen, dann stühde es um den Gewerbebestand in Steyr besser. Bei der Abstimmung wird der Antrag causa Knabl mit Mehrheit, die Anträge causa Eisinger, Fiala und causa Lindner werden einstimmig angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 7.) Fürsorgerekurse (4) Zl. 3237/30 Marschhofer Marie, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann mit Rücksicht darauf, dass die Söhne verpflichtet und auch in der Lage sind, für den Unterhalt ihrer Mutter aufzukommen,keine Folge gegeben werden. Ueberdies bezieht die Frau eine Kleinrente von S 30.- Die Entscheidung der Fürsorgereäteversammlung wird daher bestätigt. Zl. 4171/30 Petrisch Theresia, Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche der Partei wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Beschluss der Fürsorgeräteversammlung dahin abgeändert, dass der monatl. Unterhaltsbeitrag von § 10.- auf S 15.- erhöht wird. Zl. 4524/30 Stürzenbecher Max, Ansuchen um Mietzinsaushilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann nicht Folge gegeben werden, da Mietzinsbeihilfen durch Gemeinden keinerlei
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