19.Sitzung. Niederschrift über die 19.ordentliche des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 21. November 1930. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: 2.) Aenderungder Gemeinderatswahlordnung. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 3.) Regelung der Sperrstunde und Hockersteuer, 4.) Rekurs des Vereines "Frohe Jugend". Referent Gemeinderat Huemer: 5.) Steuerrekurs. Referent G.R. Kirchberger: 6.) Steuerrekurse (4). Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 7.) Fürsorgerekurse (4). Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Gemeinderat Huemer: 8.) Baurekurs. Referent Gemeinderat Azwanger: 9.) Parzellierung bucklige Wiese. Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck: 10.) Projekt einer Wasserleitung. Vertrauliche Sitzung.
Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte: Dedic Karl, Dressl August, Roithner Hans, Klement Karl, Gaiblinger Leopold, Schlossgangl Leopeld, Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte: Lemp Karl, Azwanger Anton, Patek Irene, Chalupka Elise, Pfaff Johann, Ecker Alois, Riedler Ludwig, Dr. Ulrich Furrer, Schrangl Franz, Hamberger Josef, Steiner Florian, Hambrusch Peter, Tribrunner Franz, Huemer Alois, Voglsam Josef, Kirchberger Josef, Witzany Hans, Knogler Richard, Leitzinger Karl. Vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr. Ferdinand Häuslmayr, als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Der Vorsitzende eröffnet um 20 Uhr 15 die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und teilt mit, dass die Gemeinderäte Dr. Peyrer-Angermann, Futterer Franz, Huber Franz, Knabl Ferdinand und Schwitzer Erma entschuldigt seien. Als Niederschriftsprüfer wird Stadtrat Leopold Gaiblinger und Gemeinderat Alois Huemer bestimmt. Als Nachtrag zur heutigen Tagesordnung sollen noch zwei Punkte u.zw. Bau- u. Verwaltungsausschuss, Punkt 9 u. 10 zur Verhandlung gelangen. Der Gemeinderat stimmt diesem zu. Der Vorsitzende berichtet sodann über die Suppenaktion im Winter 1930/31 folgendes:
Zl. 511/30 Die Suppenaktion ist seit 4. November 1930 im Gange und wird aus den Spenden des seinerzeit errichteten Fondes dotiert. An dieser Aktion beteiligen sich heuer viel mehr Kinder wie früher, es sind bereits 800 Kinder eingeschrieben. Durch die Kündigung des Pavillons im Schlosse Lamberg mussten zwei Küchen errichtet werden, auf der Ennsleite und in der städt. Handelsschule. Es haben sich daher die Regiekosten wesentlich erhöht. Die Spenden laufen derzeit ziemlich spärlich ein, trotzdem hofft das Fürsorgeamt diese Aktion, wenn nicht unvorhergesehene Ereignisse eintreten, bis Ende März oder April 1931 fortsetzen zu können. Bürgermeister Sichlrader spricht über Zeitungsnotizen über einen bevorstehenden Bürgermeisterwechsel und erklärt namens der Fraktion der sozialdemokratischen Gemeinderäte, dass daran kein wahres Wort sei, es bleibt daher bei den gewählten Funktionären. Anschliessend erstattet Bürgermeister Sichlrader einen Bericht über die Liquidation der "Geste". Zl. 4098/30. Die Liquidation der passiven "Geste-Betriebe" wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Juli 1930 und unter Aufsicht des vom Gemeinderate bestellten Liquidationskomitees durchgeführt. Dem Stadtrate sind in dieser Angelegenheit bereits drei ausführliche Berichte erstattet worden. Eine Verzögerung ist insoferne eingetreten, als die Betriebsaufnahme des Autoverkehres durch die "Oberkraft" auf verschiedene technische Schwierigkeiten gestossen hat. Im bisherigen Liquidationsverfahren konnten keine wie immer gearteten Unregelmässigkeiten der Betriebsleitung festgestellt werden. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck stellt den Antrag, über diesen Bericht die Wechselrede zu eröffnen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Als erster Redner spricht Stadtrat Leopold Schlossgangl, der erklärt, mit dem Bericht nicht zufrieden zu sein, da daraus nicht zu ersehen sei, wie hoch sich das endgiltige Defizit stellen werde. Er verlangt weiters die beschleunigte Liquidation und fragt zuletzt, wie es mit den verbliebenen Betrieben der "Geste" steht. Er beklagt den Mangel der fehlenden Monatsberichte und befürchtet die Präsentation eines grösseren Defizites der verbliebenen Betriebe, die auf Gemeindekosten fortarbeiten. G.R. Hans Witzany erwidert dem Stadtrat Schlossgangl, dass er als Stadtrat Gelegenheit gehabt hätte, im zuständigen Stadtrat diese Anfrage zu stellen. Er spricht dann über die allgemeine Wirtschaftskrise und über das Schicksal anderer Industrien und Banken, über die Stillegung von Betrieben und gelangt zum Schlusse, dass der Niedergang der "Geste" eben auch aus dieser Wirtschaftskrise entstanden sei und dass man diese Angelegenheit von diesen Ursachen aus betrachten müsse. Die Fortsetzung der "Geste" entspricht dem Beschlusse des Gemeinderates und man müsse, da die Liquidation den Vorwurf der Saumseligkeit nicht verdiene, eben abwarten. G.R. Josef Hamberger führt aus, dass es sich in der Hauptsache um das Fehlen der Monatsberichte handelt. Bürgermeister-Stellv. Russmann meint ebenfalls, es sei dem Stadtrat Schlossgangl Gelegenheit geboten gewesen, im Stadtrat Aufklärungen zu verlangen, die heutige Aktion sei eine Gelegenheit zum Fenster hinaus zu reden. Die Verzögerung des Abschlusses ist auf die Oberkraft zurückzuführen, der es durch widrige Umstände bisher nicht möglich war, den Betrieb zu übernehmen. Wir haben die Herren diese Woche erwartet und insolange diese Uebergabe nicht erfolgt, kann mit der Verwertung des übrigen Warenlagers aus dem Autobetrieb nicht begonnen werden. Wegen der Monatsberichte, die bereits vorliegen, aber noch überprüft werden, wird im nächsten Stadtrat berichtet werden.
Bürgermeister Sichlrader tritt noch der Bemerkung entgegen, dass dem Gemeinderatsbeschlusse nicht voll nachgekommen wurde. Damit ist diese Debatte abgeschlossen und Bürgermeister Sichlrader betont, dass nun für den Gemeinderat stärkere Arbeit beginnen werde, da für Dezember die Vorlage des Präliminares vorbereitet wird. Auch die Durchführung des Sanierungsprogrammes, die jetzt infolge der Regierungskrise ruhen musste, wird nun wieder aufleben. Bürgermeister-Stellv.Russmann übernimmt den Vorsitz und erteilt Bürgermeister Sichlrader das Wort zu Punkt 2.). Finanz- und Rechtausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 2.) Aenderung der Gemeinderatswahlordnung. Zl. 330/Präs. Der Referent verweist auf die durch das Bürgerlistengesetz gegebenen Verhältnisse bezüglich Anlegung der Bürgerliste. Aus Zweckmässigkeitsgründen sind die Bürgerlisten in Hinkunft auch der Gemeinderatswahl zugrunde zu legen. Dadurch ist eine Aenderung der bestehenden Wahlordnung bedingt. Der Referent stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: I. Die Abänderung der bestehenden Gemeinderatswahlordnung im Sinne des Amtsantrages vom 18. November 1930. II. Der Stadtrat wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung verlangte, das Wesen des Gesetzes nicht berührende Aenderungen am Gesetzestexte im eigenen Wirkungskreise vorzunehmen. III. Das Magistrats-Präsidium wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, dass die nächste Gemeinderatswahl mit einer der bevorstehenden Wahlen zusammengelegt werden kann. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck beantragt die enbloc Annahme. Der Antrag des Referenten wird debattelos einstimmig angenommen.
Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 3.) Regelung der Sperrstunde und Hockersteuer. Zl.3757/30 Der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss verliest den Amtsbericht und führt aus: Die Genossenschaft der Gast- und Schankgewerbe in Steyr hat mit Recht auf die verschiedene Behandlung bezüglich der Sperrstundenverfügung zwischen Linz und Steyr hingewiesen und ist an die Gemeinde herangetreten, bei der Landesregierung vorstellig zu werden, diese verschiedene Regelung zu ändern. Der Referent stellt daher namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) Der Magistrat wird ermächtigt, mit Wirksamkeitsbeginn vom 24. November 1930 bis auf weiteres von der Einhebung der Hockersteuer abzusehen. 2.) Die o.ö.Landesregierung wird ersucht, den § 2 der Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. Dezember 1929,L.G. u. V.Bl. Nr. 63 dahin abzuändern, dass auch das Bundespolizeikommissariat in Steyr die Befugnisse der Bundespolizeidirektion in Linz erhalte. Der Herr Landeshauptmann wird unter einem ersucht, die Stadtgemeinde Steyr in die Kategorie der Gemeinden gemäss Tarifpost 92a der Verordnung der Bundesregierung vom 28. Mai 1930,B.G.Bl. Nr.149 einzureihen. Der Antrag des Referenten wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 4.) Rekurs des Vereines "Frohe Jugend" Der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss berichtet darüber und beantragt schliesslich namens des Finanz-u. Rechtausschusses: Zl. 2000/30 Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Vereines "Frohe Jugend" in Steyr u.Umgebung wider den Bescheid des Magistrates Steyr vom 5.März 1930, Zl.10351/29 wird keine Folge gegeben und dieser Bescheid in dem angefochtenen Teil bestätigt.
Gründe: Gemäss § 12 der Bauordnung für die Stadtgemeinde Steyr ist zur Führung von Neu- Zu- und Umbauten, sowie zur Vornahme wesentlicher Ausbesserungen und Abänderungen an bestehenden Gebäuden die Bewilligung der Baubehörde erforderlich. Die Beschwerdeführerin vertritt die Rechtsansicht, dass in die Kategorie der Neu-,Zu-und Umbauten Einfriedungen nicht fallen. Zweck der Bauordnung ist der, wie schon der Name besagt, eine Ordnung im Bauwesen herbeizuführen. Die Bauordnung trifft auch Bestimmungen üben die Art der Bauführung, um Bauführungen zu verhindern, welche hinsichtlich Sicherheit und die Hygiene den berechtigten Anforderungen nicht entsprechen. Wenn auch § 12 der B.O. selbst von Einfriedungen nicht spricht, so findet sich im § 57 die Bestimmung, dass Zäune,Planken, Gitter u.dgl. Abschlüsse stets anständig hergestellt und ordentlich erhalten werden müssen. Aus dieser positiven Bestimmung ergibt sicht, dass der Baubehörde ein entsprechender Einfluss auf die Errichtung von Einfriedungen gewährt werden soll. Dieser Einfluss kann aber nur gewährt werden, wenn auch Einfriedungen als konsenspflichtig anzusehen sind und nur hiedurch der Baubehörde die Möglichkeit geboten wird, die entsprechenden Vorschriften zu veranlassen, welche eingehalten werden müssen, damit der Bestimmung des § 57 der Bauordnung entsprochen werden kann. Auch aus der Bestimmung des § 12 der B.O. muss geschlossen werden, dass auch die Errichtung von Einfriedungen als konsenspflichtig anzusehen ist, weil im Absatz 2 dieser Gesetzesstelle als bestimmende Merkmale für die Konsenspflichtigkeit die Beeinflussung des ausseren Ansehens oder der Rechte der Nachbarn durch die Bauführung angeführt erscheint. Dass im vorliegenden Falle der Standpunkt der Baubehörde den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, ergibt sich daraus, dass es sich um die Einfriedung eines gassenseitigen Grundes handelt und zwar eines Grundes, welcher auf allen Seiten von öffentlichen Wegen umgeben war. Die Beschwerdeführerin hat sich über die
Tatsache, dass ein Teil des in Betracht kommenden Grundes seit Jahrzehnten als öffentlicher Weg benützt worden war, hinweggesetzt und war es Pflicht der Baubehörde der diesbezüglichen Einwendung des Magistrates Steyr als Verwalter des öffentlichen Gutes Rechnung zu tragen und durch Verweigerung der Baubewilligung vor gesetzmässiger Austragung dieser Frage etwaige Eingriffe der Beschwerdeführerin in die Rechte der hiedurch beteiligten Bevölkerung abzuwehren. Bürgermeister Stellv. Dr. Messenböck führt aus, dass der Weg an der lachenden Mauer kein öffentlicher Weg gewesen sei, was der alte Reithoffer kurz vor seinem Lebensende noch ausdrücklich bestätigt habe. Schliesslich stellt er den Gegenantrag auf Stattgebung des Rekurses. Bürgermeister-Stellv. Russmann sagt, dieser Weg sei immer ein Verkehrsweg gewesen, er erinnere sich aus seiner Knabenzeit her, dass dieser Weg stets benützt wurde und er wundere sich nur, dass der Verein "Frohe Jugend" den Mut aufbrachte, den Weg abzusperren und dadurch den alten Leuten das liebgewordene Platzerl an der Sonne wegzunehmen. Die Baubehörde hat als Hüter der öffentlichen Interessen dies wahrzunehmen und dagegen Stellung zu nehmen. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck hält dagegen, dass dort eben nur ein Platzerl abgesperrt wurde, während am Volksplatz ein Riesenplatz abgesperrt worden sei und halte seinen Gegenantrag aufrecht. Stadtrat Schlossgangl glaubt, wenn der Platz den Kinderfreunden gehören würde, hätte man nichts geredet, man tus dies nur, um einen Keil hineinzutreiben. Bürgermeister-Stellv. Russmann nimmt darauf Bezug und sagt, wenn die Kinderfreunde den Weg an der lachenden Mauer abgesperrt hätten, so würden gerade sie es sein, die mit allem Nachdruck gegen die Absperrung sprechen würden. G.R. Josef Kirchberger überlässt es der christlichen Nächstenliebe, ob der Weg weiterhin abgesperrt bleiben soll.
Stadtrat Dr. Schneeweiss verweist auf die Berechtigung der Baubehörde, in diesem Falle einzuschreiten, weil der Weg seit Jahrzehnten bestehe. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck scheine seinen Antrag nicht richtig verstanden zu haben,es handle sich um eine prinzipielle Sache. Was die Ansicht des alten Reithoffer betreffe, so sei dies eine Rechtsansicht die deshalb noch nicht richtig sein müsse. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit bei Stimmenenthaltung angenommen. Rat Referent Gemeinde Alois Huemer: Punkt 5.) Steuerrekurs Zl. 4351/30 Vacuum Oil Compagnie, Ankündigungsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird aus den Gründen der Entscheidung der I.Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R.Josef Kirchberger: Punkt 6.) Steuerrekurse (4). Zl. 3241/30 Der Refesent berichtet über folgende vier Steuerrekurse gemeinsam: Knabl Ferdinand,Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird keine Folge gegeben, der vorgeschriebene Betrag jedoch auf S 45.- herabgesetzt. Zl. 3374/30 Eisinger Johann, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird keine Folge gegeben, der vorgeschriebene Betrag jedoch auf S 50.- herabgesetzt. Fiala Karl, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Zl. 612/30 Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird keine Folge gegeben, der vorgeschriebene Betrag jedoch auf S 25.- herabgesetzt. Zl. 612/30 Lindner Otto, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Gemeinde/beschliesse: Der Beschwerde wird mangels der gesetzlichen Voraussetzung keine Folge gegeben.
Zum Fall Knabl nimmt G.R. Karl Lemp das Wort und beantragt, dem Rekurse im vollen Umfange stattzugeben und begründet seinen Antrag mit dem Unrecht, das in diesem Falle begangen wurde. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck sagt, das Gesetz sei unter günstigeren Verhältnissen geschaffen worden und bedürfe einer Abänderung. Referent G.R. Kirchberger sagt im Schlussworte, dass ohnedies ein 50 %iger Nachlass gewährt wurde und er von seinem Antrag nicht abgehen könne. Anschliessend meint er, das Gewerbe hätte zu seinem Schutz seinerzeit gegen den Rufmord von Steyr Stellung nehmen sollen, dann stühde es um den Gewerbebestand in Steyr besser. Bei der Abstimmung wird der Antrag causa Knabl mit Mehrheit, die Anträge causa Eisinger, Fiala und causa Lindner werden einstimmig angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 7.) Fürsorgerekurse (4) Zl. 3237/30 Marschhofer Marie, Fürsorgerekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann mit Rücksicht darauf, dass die Söhne verpflichtet und auch in der Lage sind, für den Unterhalt ihrer Mutter aufzukommen,keine Folge gegeben werden. Ueberdies bezieht die Frau eine Kleinrente von S 30.- Die Entscheidung der Fürsorgereäteversammlung wird daher bestätigt. Zl. 4171/30 Petrisch Theresia, Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche der Partei wird teilweise stattgegeben und der angefochtene Beschluss der Fürsorgeräteversammlung dahin abgeändert, dass der monatl. Unterhaltsbeitrag von § 10.- auf S 15.- erhöht wird. Zl. 4524/30 Stürzenbecher Max, Ansuchen um Mietzinsaushilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann nicht Folge gegeben werden, da Mietzinsbeihilfen durch Gemeinden keinerlei
gesetzliche Begründung haben, somit ein Ausnahmsfall geschaffen würde, der sich gerade für die Gemeinde Steyr folgenschwer auswirken könnte. Zl. 3084/30 Ortner Rudolf, Einspruch betr. Unterhaltsbeitrag Pottfay Anna. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann mit Rücksicht auf den erwerbsfähigen Sohn keine Folge gegeben werden. Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wird bestätigt. Alle 4 Anträge werden gemeinsam ohne Debatte einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Gemeinderat Alois Huemer: Punkt 8.) Baurekurs. Zl. 4610/30 Keuschnigg Anna, Berufung gegen eine feuerpolizeiliche Entscheidung. Der Referent begründet folgenden Antrag: Der Berufung gegen die Magistrats-Entscheidung vom 23. IX. 1930, Zl. 1690, mit welcher der Frau Anna Keuschnigg eine Reihe von Arbeiten aus feuerpolizeilichen Gründen an dem Hause Hammerschmiedberg 14 aufgetragen worden sind, wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Die Abweisung ist umsomehr begründet, als es geradezu im öffentlichen Interesse gelegen ist, dass der Wohnungsmarkt in Steyr bei den notorisch schlechten Wohnungsverhältnissen nicht noch ungünstiger gestaltet werde, dazu kommt, dass Hausbesitzerin und Mieter ausdrücklich beim Amte protokollarisch die Erklärung abgegeben haben, dass sie die Arbeiten für notwendig halten und auch die Kosten tragen. ohne Debatte einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Anton Azwanger: Punkt 9.) Parzellierung bucklige Wiese. Zl. 4050/30 An Stelle des Referenten G.R. Azwanger referiert G.R. Karl Leitzinger und dieser beantragt namens des Bau- und
Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse: dem Rekurse der Steyr-Werke A.G. gegen den Bescheid des Magistrates Steyr vom 18.April 1930, Zl.14517/29 betreffend die Genehmigung zur Abteilung der Grundparzellen auf der buckligen Wiese aus den Gründen der I. Instanz, P. 6 des Bescheides, keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck: Punkt 10.) Projekt einer Wasserleitung. Zl. 3522/30 Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck erläutert den nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: den Amtsbericht der Magistrats-Abt. IV vom 15.III.1930, Zl. 1118 zur Kenntnis zu nehmen und den Herren Josef Arzt und Franz Kirchberger für die wertvollen Vorarbeiten, die in selbstloser Weise für die Errichtung einer Wasserleitung geleistet wurden, den geziemenden Dank auszusprechen. Sobald als tunlich, ist präliminarmässig für die nötigen Bohrversuche zur Erschliessung der Wasserquellen vorzusorgen. G.R. Hofrat Dr. Ulrich Furrer spricht von den Wasserleitungen im allgemeinen. Sodann wird der Antrag einstimmig angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ueberprüfer:
Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 21. November 1930. Tagesordnung. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: 1.) Brückenherstellung, endgiltiger Vertrag. 2.) Verkauf der Fachschule. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 3.) Grundtransaktionen. Referent Stadtrat Karl Klement: 4.) Heimatsangelegenheiten. rinanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 5.) Heimatsangelegenheiten. Stadtrat. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 1.) Brückenherstellung, endgiltiger Vertrag. Zl. 4979/30 Uebernahme der Durchzugsstrassen in die Erhaltung des Bundes. Der Referent entwickelt den Stand der bisherigen Verhandlungen und stellt namens des Stadtrates folgenden Antrag: Der Gemeinderat nehme die folgenden Bedingungen des Erlasses der o.ö.Landesregierung vom 15. Oktober 1930,F/12 Zl.1070/8 betreff. die Uebernahme der Durchzugsstrecken der Steyrer-Bundesstrassen in die Erhaltung des Bundes vorbehaltlos an. 1.) Die Gemeinde Steyr hat die ganze Durchzugsstrecke der Steyrer-Bundesstrasse von der Stadtgrenze bei Km 18'104 zum Beginn der Eisen-Bundesstrasse in das Eigentum des Bundes zu
übertragen, wobei im Hinblick auf die Enge, Unübersichtlichkeit und Steigung als Durchzugsstrecke nicht mehr die bisherige Gleinker- und Kirchengasse in Frage kommen, sondern die schon jetzt als Umleitungsstrasse benützte Ennserstrasse,Posthofstrasse- Schlüsselhofgasse,Zwischenbrücken, Engegasse,Stadtplatz, Grünmarkt, Eisenstrasse. 2.) Die Stadtgemeinde Steyr hat vor der Uebernahme der Durchzugsstrecke in die Erhaltung des Bundes die erforderlichen Instandsetzungen der Strassenfahrbahn in der zu übernehmenden Strecke zur Erreichung eines dem Durchzugsverkehr entsprechenden Zustandes auf ihre Kosten durchzuführen. Diese Instandsetzungen sind: a) Ausgestaltung der Abzweigung der Posthofstrasse von der Ennserstrasse durch Einlegung eines Bogens von mindestens 100 Metern Halbmesser, b) Kitontränkung und Oberflächenbehandlung des ebenen Teiles der Posthofstrasse, c) Oberflächenbehandlungder Bergstrecke der Posthofstrasse, d) Pflasterung des noch unbefestigten Teiles der Eisenstrasse bis zum Beginn der Eisenbundesstrasse. 3.) Die Stadtgemeinde Steyr führt noch im heurigen Jahre die Instandsetzung der Brücke über die Steyr und der Neutorbrücke über die Enns mit einem voraussichtlichen Erfordernis von S 120,000.- zunächst auf ihre Kosten unter Aufsicht der Bundesstrassenverwaltung durch. Die Ausbesserung an der Eisenkonstruktion erfolgt im Eigenbetrieb der Bundesstrassenverwaltung. Der Anstrich der Eisenkonstruktion, sowie die Herstelkung der Gehwege und der Brückenfahrbahn sind durch Unternehmer zu bewirken. Bei der Vergebung der bezüglichen Arbeiten ist die Zustimmung der Bundesstrassenverwaltung einzuholen. Die Gemeinde erklärt sich ausdrücklich bereit, alle Massnahmen, die die Bundesstrassenverwaltung zu einer ordnungsmässigen Instandsetzung
der beiden Brücken für notwendig hält, im ganzen Umfange anzuerkennen. Zu diesen Arbeiten streckt die Gemeinde das gesamterfordernis vor und erklärt sich die Bundesstrassenverwaltung bereit, vorbehaltlich der gesetzlichen Genehmigung des bezüglichen Kredites bei Kap. 23 Tit. 2, § 2 Unterteilung 6 "Bundesbeiträge zum Ausbau nicht ärarischer Strassen" einen Beitrag von 58 % der Gesamtkosten, jedoch im Höchstausmasse von S 70.000.- im Laufe des Jahres 1931 zu leisten. Ausschliesslich auf Kosten der Gemeinde gehen jedoch alle Massnahmen, die für die Benützung der Brücke durch die stadtischen Leitungen wie Gas-, Kabel- oder Wasserleitungen verursacht werden. 4.) Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich ausdrücklich, im Falle eines notwendig werdenden Umbaues einer oder beider Brücken oder im Falle durchgreifender Erneuerungen an denselben, wie Verstärkung oder Auswechslung von Tragwerkstellen, Erneuerung der Pflasterung oder Bedielung einen 50 %igen Beitrag zu den erwachsenen Kosten zu leisten. 5.) Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, die Erhaltung und Säuberung der Durchzugsstrecke von der Abzweigung der Posthofstrasse Km 19'534 der Steyrer-Bundesstrasse bis zum Beginn der Eisenbundesstrasse einschliesslich der Säuberung der Eehrbahn und der Gehwege auf den beiden Brücken und die Reinhaltung der Tragkonstruktion auf ihre Kosten zu besorgen,wegegen die Bündesstrassenverwaltung die Strecke der Steyrer-Bundesstrasse von Km 18'104 - 19'534, das ist von der Stadtgemeinde bis zur Abzweigung der Posthofstrasse wie bisher auf ihre Kosten erhält. 6.) Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, alle Kosten der sich aus diesem Anlasse ergebenden Ordnung der Grundbuchsverhältnisse allein zu tragen. Ohne Debatte einstimmig angenommen.
Punkt 2.) Verkauf der Fachschule. Zl. 4191/30 Der Referent Bürgermeister Sichlrader entwickelt den Stand der bisherigen Verhandlungen, weist darauf hin, dass in allen Punkten eine Einigung erzielt ist und dass es noch des formellen Gemeinderatsbeschlusses bedürfe. Er stellt nemens des Stadtrates folgenden Antrag: Der Gemeinderat stimmt in Durchführung des Beschlusses vom 28. Dezember 1928, dem Verkaufe der Fachschule für Einseund Stahlbearbeitung, bestehend aus der Bauarea 1305 und den G.P. 1241/2 Wiese und 1249 Garten C.Nr. 573 zu Ort zu Steyr L.Zl.1378, Katastralgemeinde Steyr an den Bund unter nachstehenden Bedingungen zu: 1.) Der Kaufpreis beträgt S 300.000, von dem die Hälfte nach Abschluss des Vertrages und die zweite Hälfte bis Ende 1931 flüssig zu machen bezw. im Verrechnungswege zu bezahlen ist. 2.) Bezüglich der auf dem Grunde befindlichen Wasserleitung und Kanalleitung ist die entsprechende Servitutsbestellung vorzusehen. 3.) Der seinerzeitige Vertrag vom 5. Mai 1922 ist als erloschen zu betrachten, sodass aus demselben weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft von dem Vertragsparteien irgendwelche Rechte in Anspruch genommen werden können. 4.) Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren sowie eine allfällige Uebertragungsgebühr samt allen Zuschlägen hat der Käufer allein zu tragen. Im übrigen sind die üblichen Kaufvertragsbedingungen vorzusehen. Der Vorsitzende konstatiert, dass die Voraussetzungen des § 21 des Gemeindestatutes bezüglich der Beschlussfassing vorliegen. Sonach wird der Antrag debattelos einstimmig angenommen.
Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 3.) Grundtransaktionen. Zl. 5159/30 Verkauf von Baugründen, Richtpreise. Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: Auf Grund des in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 16. Juli 1930 genehmigten Parzellierungsplanes sich ergebenden Baustellen in der Ennserstrasse und Kaserngasse, in der Sierningerstrasse westlich des Versorgungsheimes und unterhalb der Ennsleite südlich der Fuchslukengasse sind unter nachstehenden Bedingungen zu veräussern: a) Gründe in der Ennserstrasse. 1. Der Kaufpreis für diese Gründe wird mit dem Einheitspreis von § 3.50 pro m2, für die Eckparzellen mit dem Betrag von § 5.- pro m2 festgesetzt. Die Verbauung der in dieser Strasse gelegenen Parzellen hat durch Reihenhäuser zu erfolgen und zwar erst dann, wenn die Verbauung sämtlicher Parzellen gesichert ist und unter der Bedingung, dass der Bau der ganzen Häuserzeile von einer bewährten Firma nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird. 2. In den Kaufschilling sind die Kosten der grundbücherlichen Durchführung der Parzellierung sowie der sonstigen bei der Durchführung der Grundabteilung erwachsenen Kosten mit aliquotem Teil einzurechnen. 3. Die Verbauung der Gründe hat innerhalb 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu erfolgen. 4. Die Verbauungshöhe muss zweigeschossig sein (Erdgeschoss und 1. Stock). 5.) Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt mit Verkauf der Pargelle keinerlei Verpflichtung für die Erbauung von Strassen,Wasserleitungen, Kanälen oder sonstigen zur Erschliessung der Baugründe erforderlichen Einrichtungen. b) Gründe in der Sierningerstrasse westlich des Versorgungsheimes. 1. Der Kaufpreis beträgt S 3.- pro m2.
Im übrigen gelten die Punkte 2 - 5 wie vorstehend. c) Baugründe unterhalb der Ennsleite, südlich der Fuchsluckengasse. 1. Der Kaufpreis beträgt S 2.50 pro m2. Im übrigen gelten die Punkte 2 - 5 wie vorstehend. 6.) Die Verbauungshöhe muss ein- oder zweigeschossig sein (Erdgeschoss mit angebaittem Dachgeschoss oder Erdgeschoss und erster Stock). 7.) Die Verbauung der Gründe muss in offener Bauweise geschehen. 8.) Gegen die Errichtung von Doppelhäusern wird kein Einwand erhoben. Stadtrat Schlossgangl ist gegen den Teil des Antrages, dass die Häuser von einer Baufirma erbaut werden müssen: Stadtrat Dr. Schneeweiss verweist auf das Recht der Baubehörde diesbezüglich Vorschriften zu machen, widerlegt die Ausführungen Schlossgangls und sagt zum Schlusse, damit sei keineswegs eine bestimmte Firma gemeint, sondern es ist eine allgemein gehaltene Bestimmung. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck, der mittlerweile den Vorsitz übernommen hat, lässt die Abstimmung getrennt durchführen. Der Referentenantrag mit Ausnahme der Vergebung wird einstimmig angenommen. Der Antrag des St.R. Schlossgangl wird abgelahnt,somit ist auch der Referentenantrag in dieser Hinsicht genehmigt. 21. 5313/30 Brunnhuber Leopold, Grundkauf Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die mit dem Gemeinderatsbeschlusse vom 15. Februar 1929, Zl. 20658 ex 1928 festgesetzte Frist zur Errichtung des Wohnhauses wird ausnahmsweise bis 1. Jänner 1934 verlängert. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Klement: Punkt 4.) Heimatsangelegenheiten. entfällt.
Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 5.) Heimatsangelegenheiten. Der Referent beantragt: Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. a) Aufnahmen: Aigner Michael Antonitsch Johann Bauer Raimund Bernsteiner Franz Brandner Johann Brandstätter Michael Brödlthaller Rosa Bürger Franz Eder Wolfgang Enzenhofer Karl Forster Stefan Fuchsgruber Martin Glas Maria Hann Anna Helmel Johann Hofstätter Mathias Huber Barbara Huber Julie Irrer Therese Jungreitmayr Gustav Käferböck Rudolf Kimbacher Johann Kollar Karl Krammer Josef Krenn Alois Linnemayr Maria Moser Josef Angerer Karl Bahmayr Josef Baumann Josefine Binder Karl Bramauer Liberius Brantner Johann Bruckner Franz Drechsler Johann Enengl Franz Eppinger Josef Frühwirth Johann Geistberger Maria Grosswinghager Franz Hauser Roman Hochreiter Johann Höll Josefa Huber Karl Hummer Friedrich Jungreitmayr Georg Jungreitmayr Johann Kaiser Alois Kloihofer Josef Kniewasser Johann Krauthaufer Ferdin. Lehner Josef Leimhofer Karl Mostbauer Ignaz
Nömayr Josef Pacher Valentin Penninger Anna Pflügl Franz Pichler Elise Puchner Rupert Reishofer Stefan Reiwöger Johann Rieth Josef Schauer Friedrich Scherb Josef Schmölzer Marie Spiegl Josefa Steglich Karl Steubel Josef Traunmüller Josef Wallinger Franz Weichselbaum August Winges Karl Blahovec Cyrill Fenkhuber Josef Grasbon Viktor Kozeli Alois Pfilipot Thomas Sewald Franz Voglsam Josef Ortner Peter Panzenböck Anna Pfaff Franziska Petschger Alois Prellinger Franz Ratzberger Simon Reischl Johann Reisinger Siegfried Seyfried Josef Schlögl Josef Schreiner Josef Spernbauer Josef Springer Josef Streitner Franziska Stummer Franz Wagner Leopold Watzinger Johann Weidinger Anna Zelenka Johann Dobringer Karl Flach Mathäus Karrer Engelbert Mühlböck Maria Robicek Karl Steiner Theresia Wimmer Maria. b) Abweisungen: Preinfalk Josef 2) Zusichernung der Aufnahme in den Heimatverband: Pavlu Andreas, Plocek Franz. Nauer Rosa
d) Ansuchen um Weiterbelassung des Heimatrechtes: Zl. 3231 Gössner Emmerich, Linz, abgewiesen. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung um 22 Uhr. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:
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