Ferner beantragt er folgende Einsprüche gegen die Landeszweckabgabe abzuweisen: Zl. 1488 Buresch Otto Zl. 1815 Scherhaufer Josef Zl. 1577 Deisl Michael Zl. 1819 Wittmann Leopold Zl. 1613 Derfler Karl Zl. 1858 Wieser Rudolf Zl. 1615 Gurschner Harald Zl. 1916 Eiterer Franz Zl. 1624, Haidenthaler Josef Zl. 2019 Kristen Karl Zl. 1759 Wöhrer Heinrich Zl. 2048 Rasmussen Josefine Zl. 1780 Schmidt Franz Zl. 1798 Eichler Robert Zl. 1789 Stinitzka Arthur Zl. 2181 Linzer Wurstfabrik. G.R. Josef Hamberger findet die Vorschreibung im Falle Haidenthaler ungerecht. G.R. Ferdinand Knabl verweist darauf, dass bei Wöhrer 3 Brüder gemeinsam das Geschäft führen. G.R. Josef Kirchberger stellt fest, dass in beiden Fällen dem Gesetz entsprechend die Vorschreibung erfolgte. Der Bürgermeister lässt nun über die beiden Fälle separat abstimmen, wobei der Referenten-Antrag die Mehrheit erhält. Die übrigen Fälle werden einstimmig angenommen. Punkt 9.) Ankündigungsabgabe-Rekurs. Zl. 1311 Reklamebüro Benno Sasse. Der Referent beantragt: Dem Einspruche wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Besonders berücksichtigungswürdige Umstände liegen auch nicht vor, da die I. Instanz bereits eine wesentliche Ermässigung gewährt hat. Angenommen. Der Punkt 10 der Tagesordnung wird über Ersuchen bis nach Punkt 13 zurückgestellt. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 11.) Neubestellung von Fürsorgeräten. Der Referent beantragt:
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