Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 2.) Schlosspark, Vertragsgenehmigung. Zl. 2271/30 Der Referent begründet im Detail die Vorarbeiten und beantragt: Der Gemeinderat erteilt dem Uebereinkommen vom 6. Mai 1930 betreffend die öffentliche Benützung des Schlossparkes nachträglich die Zustimmung. Gleichzeitig werden die auf die Rückübergabe einzelner Objekte, Materialien und Grundstücke an die Schlossverwaltung bezüglichen Protokolle vom 6., 8.Mai und 15. Juli 1930 und die darin festgelegten Ersatzleistungen zur Kenntnis genommen. Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen. Zl. 2751/30 Punkt 3.) Grundabtretung für ein Amtsgebäude. Der Referent begründet die Notwendigkeit eines solchen Baues, verweist darauf, dass der Garten der Schrader-Realität für eine Hauptschule viel zu klein wäre und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: einen Teil der sogenannten Schrader-Realität im beiläufigen Ausmasse von 3.000 m2 in das unentgeltliche und lastenfreie Eigentum des Bundes unter der Bedingung zu übergeben, dass auf diesem Grunde ein Gebäude zur Unterbringung nachstehender öffentlicher Aemter errichtet werde: Bezirkshauptmannschaft, Bezirkssteuerbehörde, Steueraufsicht, Steueramt, Vermesssungsamt, Bezirksjugendamt, Arbeitsamt und Bezirksgendarmeriekommando. Der Gemeinderat gibt der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, dass bereits im Bundesbudget 1931 die entsprechenden Geldmittel für diesen Bau sichergestellt werden. Der Gemeinderat betont bei diesem Anlasse, dass dieser Grund ebenso wie die Gründe, die er bereits zur Errichtung der Polizeikaserne und der Bundesmittelschule zur Verfügung gestellt
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2