der Passiva zu verwenden, mit der Durchführung der Veräusserung aber ein zweigliedriges Gemeinderatskomitee unter dem Vorsitze des Bürgermeister zu betrauen. 3.) Den gemeinderätlichen Referenten der "Geste" zu beauftragen, unter Zustimmung des Bürgermeisters die durch die angeführten Massnahmen notwendig werdende Reduktion des Personales und sonstige Einschränkungen nach Vorschlag des MagistratsPräsidiums vorzunehmen. 4.) Die Betriebsleitung der "Geste" zu beauftragen, das Lager des Geschäftes, soweit es sich nicht auf für das Bestattungswesen notwendige Artikel bezieht, abzuverkaufen und keine Nachschaffungen mehr vorzunehmen. 5.) Die vorstehenden Massnahmen gelten als Ersparungsmassnahmen im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.März 1926, Zl.5953. Anschliessend berichtet er noch über die bestehenden Verhandlungen mit der "Oberkraft" wegen Uebernahme des Autobusbetriebes. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck erklärt vorweg, für die Punkte 2 - 5 des Antrages zu stimmen, für P.1 jedoch nicht. Wenn er sich noch dazu entschliessen hätte können, für Punkt 1 zu stimmen, so kann er sich nach dem heutigen Vorgehen des Betriebsleiters Mellich keinesfalls dazu bewegen lassen. Das Nichterscheinen zur Sitzung trotz des an ihn ergangenen Aiftrages IST EINE ARGE Respektlosigkeit, die man sich nicht ruhig gefallen lassen darf. Es sei dies eine Pflichtverletzung, nach der er nach § 4 der Bestimmungen über die Einsetzung des Ersparungskomitees ohne Disziplinarverhandlung zu entlassen sei. Mellich habe einfach nicht den Mut gehabt, herzukommen. Aus diesem Grunde ist es ganz unmöglich, dass die "Geste" unter Leitung eines solchen Menschen weitergeführt wird. Das Vertrauen in seine Person ist erschüttert. G.R. Dr. Peyrer-Angermann will die Schuld nicht nur dem Betriebsleiter Mellich geben, sondern es sei auch der Referent
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