das ja zur Gänze eingehalten worden ist, erfolgen. 3.) Was die angebliche Nichtanrechnung einer Vordienstzeit anlangt, so gibt der Beschwerdeführer selbst zu, dass er dies seinerzeit unterlassen habe. Jedenfalls kann er sich heute nicht mehr darauf berufen, da der Anhang III der D.0. zu § 16 ausdrücklich bestimmt, dass die Vordienstzeiten bis Juli 1920 anzumelden gewesen wären. 4.) Die Behauptung, dass das Quieszierungsdekret mit cem Stadtratsbeschlusse hinsichtlich des Stichtages der Quieszierung nicht übereinstimme, dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach auf Missverständnisse zurückzuführen sein. Der Stadtrat hat den Antrag der Personalkommission vollinhaltlich angenommen, und in diesem Antrage wurde der Stichtag 30.Juni 1930 vom Vorsitzenden der Personalkommission eigenhändig niedergeschrieben. G.R. Dr. Peyrer-Angermann hat Bedenken über die Zubilligung der "gnadenweisen“ Erhöhung und ersucht um Aaskunft. Diese erteilt Magistrats-Direktor Dr. Häuslmayr. womit sich G.R. Dr. Peyrer-Angermann zufrieden gibt. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Referent Bürgermeister-Stellv.Russmann: Punkt 2.) "Geste" Vermögenstransaktion. Der Referent führt aus: Die jetzigen Mitteilungen bringe ich deshalb in der vertraulichen Sitzung, weil ich das der "Geste" verbleibende Vermögen zu nennen habe und es anlässlich der bei der Liquidierung der Autobetriebe vorzunehmenden Transaktionen nachteilig wäre, diese Ziffern der Oeffentlichkeit bekanntzugeben, Der "Geste" verbleiben alle Aktiven und Passiven die sich auf das Bestattungs-,das Reklame- und das Versicherungsgeschäft beziehen. Es sind dies Anlagewerte im Betrage von ca. 28.000 S und Betriebsaktiva im Betrage von ca. 71.000 S. Im Hinblick auf die heutige wirtschaftliche Lage ist es zweckmässig, eine Debitorenreserve von 10.000 s (auf einen Debitorenstand von 71.000 S ein gewiss nicht allzu
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