2.) Der Gemeinderat beauftragt das Magistrats-Präsidium für die "Geste" die bereits begonnenen Verhandlungen über einen möglichst raschen und möglichst günstigen Verkauf der Autobetriebe fortzuführen und das Ergebnis dieser Verhandlungen dem Gemeinderate - im Falle besonderer Dringlichkeit dem Stadtrat gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat - zur Beschlussfassung vorzulegen. 3.) Der Gemeinderat beschliesse die von der "Geste" geführten Autobetriebe mit 31.Juli 1930 einzustellen, falls die Verkaufsverhandlungen bis dahin keine, wenn auch provisorische Lösung gefunden haben. Gemeinderat Dr. Peyrer-Angermann sagt, erkönne für den Antrag deshalb nicht stimmen, weil ihm der Inhalt der Bilanz nicht bekannt sei, das Verlesene sei ein Bericht, aber keine Bilanz; nirgends in der Welt wird einem zugemutet, etwas zu genehmigen, was nicht bekannt ist. Es sei dies eine schmachvolle Behandlung und sehe beinahe so aus, dass die "Geste" etwas zu verschleiern habe. Aus diesen Gründen sei er nicht imstande, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Stadtrat Schlossgangl stellt den Antrag auf punktweise Durchnahme des gestellten Referentenantrages. Dieser Antrag wird angenommen und zu Punkt 1 geschritten. Stadtrat Schlossgangl bemerkt dazu, dass seine Partei von Anfang an Bedenken hatte und die Tatsachen haben ihr recht gegeben, und stellt daher den Gegenantrag: Die christlichsoziale Fraktion beantragt, der Gemeinderat nehme den Rechnungsabschluss der „Geste" für 1928 und 1929 und den Revisionsbericht der Magistrats-Abteilung II nicht zur Kenntnis. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck stellt einen Irrtum im Berichte des Referenten über einen angeblichen Präsidialbeschluss fest, während G.R. Dr. Peyrer-Angermann neuerlich die Vorlage der Bilanz verlangt.
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