Gemeinderatsprotokoll vom 20. Juni 1930

die Anschaffung der Ersteinrichtung (35.000 S) solange gestundet werde, bis die finanzielle Lage der Stadtgemeinde unter Berücksichtigung der Erfüllung der gesetzlichen kommunalen Aufgaben die Leistungen ohne Gefährdung ihres budgetären Gleichgewichtes gestatten. In einem solchen Falle ist die Stadtgemeinde Steyr, die Landesregierung für Oberösterreich und das Bundeskanzleramt zu hören, während die Entscheidung dem Finanzministerium obliegt. Es sind also alle Vorsichtsmassregeln getroffen, dass die Gemeinde nicht in einem ungünstigen Zeitpunkt zur Erfüllung der Leistungen gezwungen werde. Ich möchte zum klaren Verständnis nunmehr folgendes feststellen: Die einmalige Barauslage von 115.000 S wird bis auf weiteres gestundet, ebenso die Kopfquote von 66.000 S und die Entschädigung bezw. der Pauschalersatz von 6.900 S. Wir machen daher im Jahre 1930 rund 152.000 S Schulden beim Bunde und in den folgenden Jahren je 72.900 S, das würde - um eine Ziffer zu nennen - in zehn Jahren rund 880.000 S ausmachen. Allerdings würden wir in diesen zehn Jahren beim gleichen Stand der Wache ohne Berücksichtigung der Vorrückungen ungefähr einen Betrag von 4 Millionen Schilling ausgeben. Ich muss jedoch hier das wiederholen, was ich bereits in der öffentlichen Sitzung gesagt habe, dass wir eben niemals unter den heutigen Verhältnissen diese Lasten auf die Dauer ertragen könnten, dass wir daher ernstlich das Problem der Konkurseröffnung in Erwägung hätten ziehen müssen. Wir machen also bewusst Schulden, allerdings unter ganz besonders günstigen Voraussetzungen, da diese Schulden für uns ein unverzinsliches Darlehen bedeuten. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, dies ausdrücklich zu betonen, damit ein für allemal festgestellt ist, was ja für spätere Zeiten nicht unbedeutend sein dürfte, dass wir unter dem Druck der gewaltigen wirtschaftlichen Katastrophe dieser Stadt nicht anders handeln konnten. Es soll uns nicht einst der Vorwurf gemacht werden, dass wir unseren Nachkommen leichtfertig

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