Die übrigen Bestimmungen des zitierten Gemeinderatsbeschlusses bleiben aufrecht. Zl. 379/Präs./29 Schulhauswart August Gammer, Verleihung von drei Bienien. Dem Schulhauswarte August Gammer werden im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Oktober 1921, Zl. 595/Präs. Punkt 7 und 8 drei Bienien der jeweiligen Verwendungsgruppe bezw. Dienstklasse mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.September 1929 auf die Dauer der Verwendung in der Realschule verliehen. Diese Zulage ist nur dann in die Pension einrechenbar, wenn der Angestellte mit dieser Zulage aus diesem aktiven Dienstverhältnis scheidet. Die bisher verliehene Zulage fällt weg bezw. wird vom 1. September 1929 an verrechnet. Zl.374/Präs./29 Schulhauswart Friedrich Brandl, Verleihung eines Bieniums. Dem Schulhauswart Friedrich Brandl wird im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Oktober 1924, Zl. 595/Präs. Punkt 7 u.8 ein Bienium der jeweiligen Verwendungsgruppe bzw. Dienstklasse mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.September 1929 auf die Dauer der Verwendung in der Wehrgrabenschule verliehen. Diese Zulage ist nur dann in die Pension einrechenbar, wenn der Angestellte mit dieser Zujage aus diesem aktiven Dienstverhältnis scheidet. Sämtliche Anträge werden einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung um 22 Uhr 30. Der Vorsitzende: Die Niederschrifts- Der Schriftführer: prüfer:
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